© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 38/09 11. September 2009 Meldungen Bundeskriminalamt warnt vor Anschlägen Mainz. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat vor Terroranschlägen in Deutschland vor der Bundestagswahl gewarnt. Das geht laut dem ARD-Magazin Report Mainz aus einem als Verschlußsache deklarierten Lagebericht des BKA hervor. In dem nur für den Dienstgebrauch vorgesehenen Bericht heißt es, daß vor allem das unverändert hohe Engagement Deutschlands in Afghanistan als Rechtfertigungsgrund für Anschläge gegen deutsche Interessen im In- und Ausland durch islamistische Organisationen genutzt wird. Seit Jahresbeginn habe es einen deutlichen Anstieg islamistischer Propaganda mit unmittelbaren Deutschlandbezügen gegeben. Diese direkte Ansprache Deutschlands sei neu, zitiert das Magazin aus dem Bericht, der noch vor der von der Bundeswehr befohlenen Bombardierung zweier Tanklaster verfaßt wurde. Al-Qaida und ihr nahestehende islamistische Terrorgruppen gingen offenbar von der Instrumentalisierbarkeit wichtiger politischer Ereignisse in Deutschland aus, weshalb der Bundestagswahl eine herausragende Bedeutung zukomme.
Begleitgesetze: Gutes Zeugnis von Murswiek Berlin. Die am Dienstag vom Bundestag beschlossenen
Begleitgesetze zum Lissabonvertrag (siehe auch den Kommentar auf Seite 2) setzen
nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Dietrich Murswiek die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts weitgehend um. Lediglich an einigen Stellen müsse noch
nachgebessert werden, sagte Murswiek im Interview mit der Internetzeitung
freiewelt.net. Die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments an
der Weiterentwicklung der europäischen Integration sind auf ein völlig neues
Niveau gehoben worden, sagte Murswiek, der als Bevollmächtigter des
Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) die Klage gegen den Lissabonvertrag
in Karlsruhe vertreten hatte
Gericht erlaubt Djehad als Namen BERLIN. Eltern dürfen in Deutschland ihren Sohn Djehad nennen. Dies hat das Berliner Kammergericht in einer in der vergangenen Woche veröffentlichten Entscheidung festgestellt. Nach Ansicht der Richter gefährden die Eltern mit der Wahl dieses Vornamens nicht das Wohl ihres Kindes. Ein Standesbeamter hatte die beantragte Beurkundung des Namens im Geburtenbuch mit der Begründung abgelehnt, das Kindeswohl sei erheblich gefährdet, da Djehad auf deutsch Heiliger Krieg bedeute. |