© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/07 09. November 2007

Rechtlich bedenklich
von Eike Erdel

Nach Plänen der Großen Koalition soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Mobiltelefon oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Mobiltelefonaten und SMS soll zusätzlich auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Selbst wenn die Inhalte der Gespräche oder Nachrichten nicht gespeichert werden sollen, können mit Hilfe dieser Daten Bewegungsprofile erstellt werden. Persönliche Beziehungen werden für die Behörden nachvollziehbar.

Mit seinem Volkszählungsurteil vom 19. Oktober 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt. Danach hat jeder das Recht, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. In dieses Recht greift der Gesetzgeber mit der Vorratsdatenspeicherung nun erheblich ein. 

Bedenklich ist daran vor allem, daß es keine Beschränkung auf bestimmte Straftaten gibt. Auch wenn die Befürworter der Datenspeicherung auf die Notwendigkeit der Zugriffsmöglichkeit auf solche Daten im Anti-Terrorkampf hinweisen, ist eine Datenabfrage bei weitem nicht auf diese Fälle beschränkt. Sie soll möglich sein zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Geheimdienste. Einen so weitgehenden Zugang zu den Kommunikationsdaten dürfte das Bundesverfassungsgericht wohl kaum zulassen.


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