© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/07 02. November 2007

Aufgeschnappt
Böse diskriminierter Playboy
Matthias Bäkermann

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, ist vor etwas mehr als einem Jahr in Kraft getreten. Laut diesem neuen Bundesgesetz haben jetzt alle "ungerechtfertigt aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters Benachteiligten" Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Privatpersonen, die gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

Besonders den letzten Passus hatte der reichlich angereifte Berliner Playboy Rolf Eden im Bewußtsein, als er letzte Woche gegen eine 19jährige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Vorstoßes gegen das AGG Anzeige erstattete. Zuvor hatte nämlich die hübsche Berlinerin den 77jährigen brüsk zurückgewiesen: "Seien Sie mir bitte nicht böse, aber Sie sind mir zu alt", soll sie dem früheren Diskothekenbesitzer und schillernden Partylöwen auf dessen eindeutige sexuelle Avancen geantwortet haben. Dabei spielte er dem Mädchen, das er aus einer Bar "abgeschleppt" hatte, noch "so wunderschön" am Klavier vor und servierte Champagner, bevor er abblitzte. "Das war echt niederschmetternd. Das hat noch nie eine Frau zu mir gesagt. Ich war ganz schön fertig", beklagte sich der Schwerenöter gegenüber Boulevardjournalisten.

Daß diese Verweigerung des Beischlafs nun ein juristisches Nachspiel bekommt, dürfte unwahrscheinlich sein, obwohl die personenbezogenen (Alter) und sachbezogenen Merkmale (Verletzung der Würde) erfüllt sein könnten. Jedenfalls hat Eden mit seiner Anzeige die Verirrungen dieser Gesetzes unzweideutig bloßgestellt.


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