© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 36/07 31. August 2007

Fast wie ein Schneeballsystem
Finanzierungskrise: Bei der Industriekreditbank herrschte der Staat / Brisante Verantwortungsfragen
Wolfgang Philipp

Die Katastrophe der Industriekreditbank (IKB) wird in den meisten Medien nur als die Krise einer privaten Aktiengesellschaft beschrieben. Daß die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Verbindlichkeiten der IKB in Höhe von rund acht Milliarden Euro einsteht, wird begrüßt und kritisiert: begrüßt, weil unabsehbare Folgen für das gesamte Bankwesen (hoffentlich) vermieden werden. Kritisiert, weil es nicht Sache des Staates sein kann, die Folgen privater Insolvenzen dem Steuerzahler aufzuladen (JF 35/07).

Die KfW, an welcher der Bund mit 80 Prozent und die Länder mit 20 Prozent beteiligt sind, hält aber 38 Prozent der IKB-Aktien. Die KfW verfügt in den Hauptversammlungen der IKB über die Mehrheit. Insbesondere kann sie alle Aufsichtsratssitze der Anteilseigner mit ihren Vertrauensleuten besetzen. Die IKB geht laut Geschäftsbericht davon aus, ein von der KfW (und damit auch vom Bund) abhängiges Unternehmen zu sein. Sie erstellt den für solche Fälle vorgeschriebenen "Abhängigkeitsbericht". Von einem abhängigen Unternehmen wiederum wird nach Paragraph 18 des Aktiengesetzes (AktG) vermutet, daß es mit dem herrschenden Unternehmen einen Konzern bildet.

Die IKB ist also im Zweifel ein Konzernunternehmen des Bundes. Daß dieser von seiner Macht Gebrauch gemacht hat, zeigt sich an der Besetzung des Aufsichtsrats. Der Staat ist dreimal hochrangig vertreten: durch den Ministerialdirektor Jörg Asmussen aus dem Bundesfinanzministerium, den Staatssekretär Jens Baganz aus dem Wirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen und das Vorstandsmitglied der KfW, Detlef Leinberger. Die KfW selbst wird von der früheren FDP- und spätere SPD-Bundestagsabgeordneten und Vizefraktionschefin Ingrid Matthäus-Maier politisch geführt. Der Verwaltungsrat besteht aus 37 Mitgliedern, überwiegend Politikern, Verbandsvertretern und Gewerkschaftlern. Gelernte Fachleute sind kaum zu finden.

Konzernverflechtung mit der staatlichen KfW-Bank?

Bei Konzernverflechtungen dieser Art setzt in aller Regel die Obergesellschaft ihren Willen durch. Es wird (widerleglich) vermutet, daß Beschlüsse und Handlungen des Vorstandes von der Obergesellschaft "veranlaßt" worden sind. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, daß die unvertretbaren Geschäfte des IKB-Vorstandes mit Wissen oder gar auf Veranlassung der KfW getätigt worden sind. Sollte die Sache so liegen, müßte die KfW der IKB den aus diesen Geschäften entstandenen Schaden ersetzen (Paragraph 317 AktG). Hierfür gibt es starke Indizien. Darüber kann auch die blitzartige Entlassung des IKB-Vorstandssprechers Stefan Ortseifen am 30. Juli und der Rücktritt von IKB-Finanzvorstand Volker Doberanzke am 7. August nicht hinwegtäuschen. Die Mär, der IKB-Vorstand habe am Aufsichtsrat "vorbei" gehandelt, ist nicht glaubhaft:

1. Die riskanten Geschäfte sind im Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006/2007 als Gegenstand der Beratung beschrieben. "Verbriefungen im Rahmen der Ausplazierung von Kreditrisiken und Investments in internationale Kreditportfolien" sind ebenso genannt wie "der weitere Ausbau der internationalen Immobilienfinanzierungen". Diese seien "im einzelnen erörtert" worden.

2. Im Geschäftsbericht des IKB-Vorstands heißt es: "Die Ausweitung unserer Geschäftsaktivitäten haben wir maßgeblich durch die Emission von Schuldverschreibungen finanziert; entsprechend erhöhte sich die Position der verbrieften Verbindlichkeiten um 6,3 Milliarden Euro auf 28,0 Milliarden Euro." Über den Conduit Rhineland Funding (eine US-Stiftung) wird "innerhalb von drei Jahren ein Investmentvolumen von 20 Milliarden Euro (derzeit 12,7 Milliarden Euro) ... erwartet". Geschäfte dieser Art hat die IKB also auch früher schon gemacht und wollte sie sogar mit Zustimmung des Aufsichtsrats stark ausweiten.

3. Der Kurs der IKB-Aktien ist seit Jahresfrist laufend gegen den allgemeinen Börsentrend gefallen. Der Verdacht von Insiderverkäufen liegt nahe.

Es ist also erwiesen, daß der Aufsichtsrat die riskanten Geschäfte einschließlich der unseriösen Zweckgesellschaft Rhineland Funding gekannt und beschlossen hat. Gefehlt hat nur das Grundwissen von Banklehrlingen: Zu einem seriösen Bankgeschäft gehört im Grundsatz die gleiche Fristigkeit von Einlagen und Ausleihungen. Die IKB-Geschäfte bestanden hingegen darin, langfristige Ausleihungen im Aktivgeschäft durch Ausgabe von kurzfristig (30 bis 90 Tage) laufenden Schuldverschreibungen (Verbriefungen) im Passivgeschäft zu refinanzieren.

Ein solches System ist ähnlich wie ein Schneeballsystem nur aufrechtzuerhalten, wenn bei Fälligkeit der Kurzläufer sofort neue Kurzläufer verkauft werden können. Finden sich keine Käufer, ist die Zahlungsunfähigkeit der Bank sicher. Kein Bauherr wird seinen Bau mit kurzfristigen Krediten finanzieren. Die darin liegenden untragbaren Risiken entfallen als solche nicht, wenn zwar der Bauherr sich langfristig finanziert, die finanzierende Bank aber ihrerseits ihre langfristigen Kredite kurzfristig refinanziert. Das Risiko ist das gleiche. Der Grundsatz, daß jede Finanzierung im Prinzip "fristenkongruent" mit der Refinanzierung sein muß, wird verletzt.

Deshalb refinanzieren sich Hypothekenbanken mit langfristig laufenden Pfandbriefen. Die Bankherren hätten es wissen müssen: "Aus kurz mach lang" war die Devise des berühmt-berüchtigten Finanziers Rudolf Münemann. Der Sohn eines 1926 in Konkurs gegangenen Textilfilialisten war schon in den dreißiger Jahren der Erfinder solcher "Revolving-Kreditsysteme": Münemann wälzte kurzfristige Kredite und Schuldscheine bündelweise um und entwickelte daraus langfristiges Kreditgeld.

Nach dem Zweiten Weltkrieg machte Münemann - trotz Warnungen unter anderem von Deutsche-Bank-Chef Hermann Josef Abs - zunächst weiter. 1960 wurden mit der "Lex Münemann" dann auch die Finanzmakler den strengen Regeln des Kreditwesengesetzes unterworfen. Obwohl Münemann 1969 Schiffbruch erlitt - damals ein Lehrstück für alle Banker -, werden heute solche Geschäfte wieder betrieben.

Ursache der jetzigen Krise ist mangelndes oder durch Gewinnsucht dominiertes Fachwissen, gepaart mit bodenlosem Leichtsinn zu Lasten von Kunden und Aktionären. Daß gerade der öffentliche Sektor zu solchen Fehlleistungen neigt, zeigt sich am gleich liegenden Fall der Sächsischen Landesbank: Auch hier von der öffentlichen Hand beherrschte "Spielbanker", für die jetzt die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und am Ende die Steuerzahler geradestehen müssen. Die Verantwortlichen sind zivil- und strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.

Es bleibt die Erkenntnis: Letztverantwortlich ist im Falle der IKB der Bund als "Konzernspitze". Insofern gibt es Parallelen zu der ebenso von Bund und KfW beherrschten Deutschen Telekom AG. Auch hier haben die Aktionäre ihr Geld verloren. Falls auch die Deutsche Bahn AG privatisiert wird, kann privaten Anlegern nur höchste Zurückhaltung empfohlen werden, Vertrauen auf den staatlichen Partner ist fehl am Platze.


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