© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 34/07 17. August 2007

Meldungen

Stasi: "Nicht ohne Kenntnis der Führung" 

Berlin. Der in der vergangenen Woche veröffentlichte Schießbefehl einer Stasi-Sondereinheit kann nach Ansicht der Leiterin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler, nicht ohne Wissen der Führung erteilt worden sein. Zwar gehe aus diesem einzelnen Dokument nicht die Befehlskette hervor, allerdings sei das Ministerium für Staatssicherheit ein streng militärisch organisierter Apparat gewesen. "Deshalb kann man davon ausgehen, daß Befehle und Vorgaben von solcher Tragweite nicht ohne Kenntnis der Führung erteilt wurden", sagte Birthler der Berliner Zeitung. Ihre Behörde werde nun prüfen, ob strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen möglich sind. Allerdings beschreibe das Dokument eine Befehlslage und nicht die Durchführung einer Tötung, was Vorraussetzung für eine Strafverfolgung sei.

 

NPD I: Schweriner Ministerium sucht Leck

Schwerin. Ein möglicher Informant der NPD im Innenministerium oder im Landesamt für Verfassungsschutz sorgt in Mecklenburg-Vorpommern für Aufregung. Hintergrund ist eine kleine Anfrage der NPD-Fraktion im Schweriner Landtag, in der die Partei laut Spiegel nach möglichen Aufträgen von "Ministerien des Landes" für das Darmstädter Software-Unternehmen intelligence view GmbH gefragt habe. Da die Firma nur unter strenger Geheimhaltung für den Verfassungsschutz tätig sei, habe die Anfrage Aufsehen erregt. "Über diese Zusammenarbeit wußten nur wenige Leute Bescheid", zitiert das Magazin einen hochrangigen Mitarbeiter des Innenministeriums.

Nach Angaben der NPD habe die Firma den Auftrag erhalten, zu überprüfen, in welchen Zeiträumen die einzelnen Verfassungsschutzämter welche NPD-Funktionäre als V-Leute geführt haben, berichtet die Berliner Zeitung. Der Auftrag sei von den Innenministern der Länder erteilt worden, um die Möglichkeiten eines neuen NPD-Verbotsverfahrens auszuloten. Innenministerium und Verfassungsschutz wollen nun prüfen, ob ein Mitarbeiter die Informationen gezielt an die NPD weitergegeben hat.

 

NPD II: Vier Monate Haft für Landesvorsitzenden

Gießen. Der Vorsitzende der NPD in Hessen, Marcel Wöll, muß für vier Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Friedberg verurteilte den 24jährigen, der bereits wegen Körperverletzung mehrfach vorbestraft ist, in der vergangenen Woche wegen Volksverhetzung. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Wöll während einer Sitzung des Wetterauer Kreistages den Holocaust geleugnet hat, indem er von "Stätten des sogenannten nationalsozialistischen Terrors" gesprochen habe. Der NPD-Politiker bekannte sich vor Gericht zu den Äußerungen. Er habe damit aber nicht den Holocaust leugnen wollen.


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