© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/07 06. Juli 2007

Meldungen

Umfrage: 30 Prozent sind kinderlos

Berlin. In Deutschland sind 30 Prozent der Männer und Frauen zwischen 25 und 59 Jahren kinderlos. Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach hervor. Acht Prozent der Deutschen aus der Altersgruppe hätten sich bewußt gegen Nachwuchs entschieden. Insgesamt leben der Umfrage zufolge, die vom Berlin Institut für Bevölkerung und Entwicklung in Auftrag gegeben wurde, in Deutschland 12,8 Millionen Frauen und Männer, deren Wunsch nach einem ersten oder einem weiteren Kind nicht in Erfüllung gegangen ist. Als Grund für die Kinderlosigkeit gaben 46 Prozent der Befragten an, noch nicht den richtigen Partner gefunden zu haben. 13 Prozent sagten, daß es "mit dem Schwangerwerden (noch) nicht geklappt" habe. Mit Blick auf die ungewollte Kinderlosigkeit wies das Institut darauf hin, daß ein verstärkter Einsatz der Reproduktionsmedizin eine Möglichkeit sei, der demographischen Herausforderung zu begegnen. Allerdings würden die Kosten von den Krankenkassen nur noch zur Hälfte übernommen.

 

Kopftuch I: Minister droht mit Konsequenzen

Wiesbaden. Der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hat einer moslemischen Rechtsreferendarin, die sich weigert, bei Gerichtsverhandlungen ihr Kopftuch abzulegen, mit Konsequenzen gedroht. Ausbildungsphasen der Frau, in denen sie ihr Kopftuch nicht ablege, könnten mit der Note "Ungenügend" bewertet werden, bestätigte Banzer einen entsprechen Bericht des Spiegel. Ein Anwaltsverein hatte sich bei Banzer darüber beschwert, daß die Frau, die derzeit an einem Amtsgericht ausgebildet werde, darauf bestehe, ihr Kopftuch auch während der öffentlichen Sitzungen des ausbildenden Richters zutragen. Dies sei "nicht hinnehmbar", weil Beamte sich im Dienst politisch, weltanschaulich und religiös neutral zu verhalten hätten, zitiert das Magazin die Beschwerde. Banzer teilte daraufhin mit, daß die Frau keine Beweisaufnahme mit Kopftuch vornehme und an den Verhandlungen lediglich im Zuschauerraum teilnehme.

 

Kopftuch II: Gericht verbietet Baskenmütze

Düsseldorf. Das an den Schulen in Nordrhein-Westfalen geltende Kopftuchverbot darf nicht durch das Tragen einer Baskenmütze umgangen werden. Das hat das Düsseldorfer Arbeitsgericht in der vergangenen Woche entschieden. Das Gericht wies die Klage einer muslimischen Sozialpädagogin gegen eine Abmahnung ab. Die Türkin hatte bis zum Kopftuchverbot mit Kopftuch unterrichtet und dieses nach der Gesetzesänderung durch eine Baskenmütze ersetzt. Nach Ansicht des Gerichtes habe der Gesetzgeber das Recht, das äußere Auftreten von Lehrern zu regeln. Auch eine tief heruntergezogene Baskenmütze könne wie ein religiöses Symbol wirken. Die Klägerin hatte angegeben, daß sie die Mütze aus kulturellen Gründen trage und sich ohne sie unbekleidet fühle. Den Vorschlag des Gerichtes, statt dessen eine Perücke zu tragen, lehnte sie ab. In Nordrhein-Westfalen ist es Lehrerinnen seit dem vergangenen Jahr verboten, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Auch in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Bremen, Thüringen und Niedersachsen gilt ein entsprechendes Verbot.


Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen