© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 14/07 30. März 2007

Meldungen

Berlin: Brandstiftung auf Moscheebaustelle

Berlin. Auf die Baustelle der geplanten Moschee im Berliner Stadtteil Heinersdorf ist ein Brandanschlag verübt worden. Unbekannte Täter hatten in der vergangenen Woche auf dem
Gelände ein Baufahrzeug in Brand gesteckt. Die Polizei geht nach
eigenen Angaben von einem politischen Hintergrund für die Tat aus. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Seit Monaten protestiert die Interessengemeinschaft Pankow-Heinersdorfer Bürger (ipahb) gegen das von der Ahmadiyya-Muslim-Gemeinde geplante islamische Gotteshaus (JF 25/06). Die Bürgerinitiative verurteilte den Brandanschlag scharf und wies Vorwürfe zurück, sie sei mit ihrer Ablehnung des Moscheebaus für den Anschlag verantwortlich. "Ohne auch nur den geringsten Beweis für eine Beteiligung an der mutmaßlichen Brandstiftung erbracht zu haben, erdreistet man sich, der ipahb
eine Mitschuld für diese Tat anzuhängen", heißt es in einer Erklärung der Bürgerinitiative. Der Pankower Bezirksbürgermeister Matthias Köhne (SPD) hatte den Kritikern zuvor "geistige Brandstiftung" vorgeworfen.

 

Anklage im Fall Ermyas M. wackelt

Potsdam. Auch am 9. und 10. Prozeßtag vor dem Landgericht Potsdam im Fall des am Ostersonntag vergangenen Jahres lebensgefährlich verletzten Deutsch-Äthiopiers Ermyas M. ist es nicht gelungen, den Angeklagten die Tat zu beweisen. Mehrere Zeugen entlasteten den Hauptbeschuldigten Björn L., indem sie angaben, die Stimme auf dem Mailbox-Mitschnitt sei nicht die seinige. Dessen Stimme habe wegen einer - ärztlich so auch bezeugten - Kehlkopfentzündung rauh und tiefer als gewöhnlich geklungen. Auch der Mitangeklagte Thomas M. konnte durch ein DNS-Gutachten nicht überführt werden. Sogar der Anwalt des Geschädigten räumte ein, daß die Spur kein Beweis sei, sie liege "im Bereich des Vagen". Die Anwälte der Beklagten übten scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft. Die habe während des Prozesses weder Beweise noch Details vorlegen können, die neu und nicht schon kurz nach Festnahme ihrer Mandanten bekannt gewesen wären. Nur dem großen politischen und medialen Rummel ("rassistischer Mordversuch") sei es zuzuschreiben, daß Björn L. trotz dünner Beweislage über fünf Monate in U-Haft genommen worden war. Niemand habe sich seinerzeit getraut zu sagen: "Wir haben den Falschen".

 

Bundeskabinett beschließt Opferrente

Berlin. Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die von der Großen Koalition vereinbarte Opferrente für ehemalige Verfolgte der DDR beschlossen. Nach der noch ausstehenden Zustimmung durch den Bundestag sollen die Betroffenen monatlich 250 Euro erhalten, wenn sie in der DDR als politisch Verfolgte mindestens sechs Monate im Gefängnis saßen und zudem bedürftig sind. Nach Schätzungen werden rund 16.000 Menschen in den Genuß der Rente kommen. Opferverbände kritisieren neben der ihrer Ansicht nach zu geringen Höhe der Rente auch, daß diese an die Bedürftigkeit der ehemaligen DDR-Häftlinge gebunden ist (JF 6/07). Zudem bedeute die Regelung eine extreme Benachteiligung gegenüber den Opfern der nationalsozialistischen Diktatur.

 

Blick voraus

31. März: Landesparteitag der FDP Brandenburg in Potsdam

31. bis 2. April: Reise von Angela Merkel nach Jordanien, Israel, die Palästinensischen Gebiete und den Libanon

1. April: Die von der Großen Koalition beschlossene Gesundheitsreform tritt in Kraft


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