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28/04 02. Juli 2004
Versuchte Diktatur Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz beschränkt werden. Der Wesensgehalt des Grundrechts darf dabei nicht angetastet werden. So bestimmt es Artikel 8 Grundgesetz. Bundesinnenminister Otto Schily läßt an Gesetzentwürfen für Einschränkungen des Versammlungsrechts arbeiten, die den Wesensgehalt des Grundrechts treffen würden und darum verfassungswidrig wären. Dieser Wesensgehalt wird gewahrt, solange jede legale Meinung öffentlich bekundet werden darf, und er würde beseitigt, dürfte man nicht mehr jedwede legale Meinung kundtun. Daß Demonstrationen anzumelden sind oder daß man sich dabei nicht vermummen darf, schmälert das Grundrecht nicht. Schilys Pläne hingegen sehen Gummiparagraphen vor, mit denen jede beliebige Regierung jede mißliebige Demonstration verbieten könnte. Tatsächlich soll die geplante Gesetzesänderung genau dieser Gefahr begegnen. Eine Versammlung soll verboten werden können, auch wenn "keine strafbare Verletzung" von Rechtsgütern droht. Es soll künftig genügen, daß der Nationalsozialismus oder eine andere Gewaltherrschaft oder terroristische Straftaten verherrlicht oder verharmlost werden. "Jehn se weiter, bildense keine Haufen!" tönte es in vordemokratischen Zeiten und könnte es in Berlin bald wieder tönen. Um eine Versammlung aufzulösen, muß ein dienstfertiger Polizist nur mehr die Gefahr sehen, in der Demonstration könnte die NS-Gewaltherrschaft "unterhalb der Strafbarkeitsschwelle verherrlicht" werden. Bereits heute werden reihenweise rechtsgerichtete Kundgebungen verboten oder Musikveranstaltungen aufgelöst. Die Öffentlichkeit erfährt selten davon. Was gibt es doch alles an Vorwänden, eine Kundgebung zu verbieten! Ist vielleicht der Anmelder vorbestraft? Sollen Fahnen gezeigt werden? Will womöglich den Nationalsozialismus verherrlichen, wer gegen eine Antiwehrmachtsausstellung demonstriert? Behörden können kreativ sein. Vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht scheitern sie gewöhnlich. Diese Rechtsprechung auszuhebeln ist Schilys erkennbares Anliegen. In einem Beschluß vom 7. April 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht Ordnungsbehörden ins Stammbuch schreiben müssen: Auch wenn diese meinten, "daß auf der Versammlung auch jenseits eines als strafrechtlich relevant bewerteten Bereichs die Verbreitung nationalsozialistischen oder jedenfalls rechtsextremen Gedankenguts zu befürchten" sei, könne dies kein Verbot rechtfertigen. Es dürfe für alles demonstriert werden, was straflos öffentlich gemeint werden darf. Die Karlsruher Richter leitete dies zu Recht unmittelbar aus der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit ab. Schily kann das nicht durch einfache gesetzliche Maßnahmen einschränken, weil diese ihrerseits nur verfassungswidrig sein könnten. Überdies gehen seine Pläne ins Leere, weil es gar keine "Verherrlichung der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle" oder straflose Verherrlichung terroristischer Straftaten gibt. Alles dieses ist schon bei Strafe verboten. Schilys erklärte Absicht, rechte Demos vor Holocaust-Mahnmalen verhindern zu können, ist eine publikumswirksame Finte. Sie möchte den Beifall der Öffentlichkeit auf sich ziehen und von der beabsichtigten substantiellen Einschränkung der Versammlungsfreiheit ablenken. Bei manchen verfängt das. Der einzige Beifall für Schily kommt aus der Union. Hingegen mangelt es bezeichnenderweise den Linksextremisten nicht an der nötigen Phantasie, was man mit Schilys Gummiparagraph alles anstellen könnte. In der Jungen Welt durchschaut Ulla Jelpke das "demagogische Argumentationsmuster: Zum Anlaß für Forderungen nach Einschränkung von Grundrechten werden Vorfälle genommen, die bei oberflächlicher Betrachtung eine Verschärfung plausibel machen. Die Gesetzesänderungen gehen dann weit über das ursprüngliche Ziel hinaus." Jelpke weiß genau: Was in Händen Schilys oder der Union gegen Rechte gerichtet ist, taugt in den Händen anderer auch gegen links. Sollen nicht die jährlichen Aufmärsche für Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht die bolschewistische Gewalt- und Willkürherrschaft rechtfertigen und verharmlosen? Der Soziologe Robert Michels wußte: Die Revolutionäre von heute sind die Reaktionäre von morgen. Sie werden jenen immer ähnlicher, die sie einst im Namen der Freiheit bekämpften. Bei der durch die Institutionen marschierten einstigen Linken ist dieser Werdegang abgeschlossen. Ein Fischer, ein Schily, ein Schröder, die sich dazumal das Demonstrieren hätten einschränken lassen? Unvorstellbar. Als Mitglied des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes und Freund Rudi Dutschkes und Horst Mahlers hatte Schily sich als Speerspitze von Fortschritt und Freiheit gesehen. Es scheint sich aber um die Art Freiheit gehandelt zu haben, die nur als Chiffre für "Macht" steht: Macht hat, wer so frei ist, die Grenzen der Freiheit anderer zu bestimmen.
Klaus Kunze ist Rechtsanwalt in Uslar. |