© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    50/01 07. Dezember 2001

 
Treu zur Verfassung
Parteien: Mitglieder der Republikaner freigesprochen
(JF)

Den Republikanern kann nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes keine verfassungsfeindliche Zielsetzung nachgewiesen werden. Das Münchener Gericht hat in letzter Instanz Disziplinarmaßnahmen gegen zwei Bundeswehrsoldaten zurückgewiesen.

Hauptmann Herbert Bastl und der Stabfeldwebel Bernd Mayer wurden wegen ihres politischen Engagements für die Republikaner als stellvertretender Landesvorsitzender bzw. stellvertretender Kreisvorsitzender 1996 einem Disziplinarverfahren wegen „Verletzung der Pflicht zu politischer Treue“ und zu außerdienstlichem Wohlverhalten laut Soldatengesetz ausgesetzt. Das Truppendienstgericht Süd hatte im März 2000 die Disziplinarstrafen gegen die Soldaten abgelehnt. Die Bundeswehr legte daraufhin Berufung ein, bleib aber jetzt vor dem Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls erfolglos. Das Gericht kam zu dem Schluß, daß es bei den Republikanern zwar „Verdachts- und Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen gebe, die „Partei in ihrer Gänze nicht verfassungsfeindlich ist.“ In der umfangreichen Beweisaufnahme hörte der Wehrdienstsenat unter anderem den Bundesvorsitzenden Rolf Schlierer und schätzte dessen „gemäßigte Linie als überzeugend und nicht nur taktisch bedingt“ ein.

Diese Einschätzung stößt auf Freude bei den Republikanern. Durch die Freisprüche der Soldaten sei höchstrichterlich bestätigt, daß die Partei nicht verfassungsfeindlich ausgerichtet sei. Dieses deutet Parteichef Schlierer als „schallende Ohrfeige für den offenbar auch ideologisch bornierten Verteidigungsminister Scharping.“ Das Münchener Urteil „bestärkt uns in unserem Willen, gegen die diskriminierende und verleumderische Aufnahme der Republikaner in die Verfassungsschutzberichte und die nachrichtendienstliche Beobachtung durch die VS-Behörden zu klagen“, sagte Schlierer. 


 
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