© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    39/01 21. September 2001


Freiheit bewahren
von Ulrich Motte

Parteien können nur verboten werden, wenn das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungsfeindlichkeit festgestellt hat. Verfassungsfeindliche Vereine dagegen können schon durch Beschluß des Bundesinnenministers aufgelöst werden. Ausgenommen: religiöse Vereine. Dieses Privileg soll nun nach dem Attentat von New York fallen. Es ist natürlich selbstverständlich, daß religiöse Bewegründung weder den Terror noch seine Rechtfertigung vor rechtsstaatlicher Verfolgung schützen dürfen. Andererseits ist angesichts der grassierenden political correctness vor Mißbrauch der so gewonnenen neuen staatlichen Handlungsfreiheit zu warnen.

Anlaß für diese Warnung gibt es jetzt schon genug: So hält etwa die SPD-Abgeordnete Renate Rennebach, Mitglied der Bundestagskommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“, schon für sektiererisch, daß eine Glaubensgemeinschaft den Anspruch erhebt, für die wahre christliche Lehre zu stehen. Demnach wäre auch schon die katholische Kirche eine Sekte. Übrigens genauso die evangelisch-konservativen Freikirchen, zu deren Mitgliedern zum Beispiel so viele Spitzenpolitiker der US-Republikaner gehören. In den Niederlanden ist bereits der Papst wegen „Homosexuellendiskriminierung“ angezeigt und ein konservativ-calvinistischer Abgeordneter wegen Bezeichnung der Homosexualität als Sünde verurteilt worden. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Edith Niehuis forderte sogar, Religionsgemeinschaften ohne weibliche Geistliche die Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts zu entziehen. Die Zeichen stehen auf Sturm ...


 
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