© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    34/01 17. August 2001

 
Meldungen

Abdankung nationaler Einwanderungspolitik

BADEN-BADEN. Die EU-Staaten stehen vor einer Abdankung ihres nationalen Ausländerrechts. Dieser Vorgang sei eine logische Konsequenz der Schaffung eines gemeinsamen Marktes. Der Integrationsprozeß sei soweit gediehen, daß eine zentrale Regelung von Einwanderung und Asyl „zwangsläufig notwendig“ werde. Nach Ansicht von Thomas Groß, der sich in der Kritischen Justiz (1/00) mit den „Europäischen Grundrechten als Vorgaben für das Einwanderungs- und Asylrecht“ beschäftigt, ließe sich der Prozeß beschleunigen. Dafür müßte die Bundesregierung endlich ihre „Bremserrolle“, also vor allem ihr Festhalten am Einstimmigkeitsprinzip im Bereich der europäischen Einwanderungs- und Asylpolitik aufgeben. Groß kann sich auch vorstellen, die in EU-Verträgen fixierten „Menschenrechte“ als Hebel zu nutzen, um etwa das Wahlrecht „unabhängig von der Staatsangehörigkeit“ allen Nicht-EU-Bürgern zu gewähren.

 

Kopftuch keine Frage der Religionsfreiheit

BERLIN. Deutsche Verwaltungsjuristen scheinen sukzessive zu Experten für die Geschichte und Kultur des Islam zu werden. So befaßt sich Stefan Mückl in seinem umfangreichen Aufsatz über „Religionsfreiheit und Sonderstatusverhältnis“ (Der Staat, Heft 1/01) mit allen Details der „Kopftuch“-Problematik, um im Rückgriff auf islamisches Schrifttum zu konstatieren, daß es sich keinesfalls um eine Frage der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit handeln könne. Auch der ägyptische Verfassungsgerichtshof habe deutlich gemacht, daß nur eine Minderheit der islamischen Glaubensrichtungen eine Schleier- oder Kopftuchpflicht für Musliminnen vertrete. In der innerislamischen Diskussion betreibe speziell eine modernistische Richtung eine zurückhaltende Koran-Exegese, wobei sogar die Position verfochten werde, daß die Verschleierung „unislamisch“ sei.

 

Keine Entschädigungen für Kriegsgefangene

STUTTGART. Nach der Einigung über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit gerate oft aus dem Blick, daß bestimmte Opfergruppen nach dem neuen Gesetz keine Entschädigung erhalten sollen. Dazu zählen knapp zwei Millionen Kriegsgefangene, die einen potentiellen Anspruch gegen die Bundesrepublik hätten, während deutschen Gefangenen auf keinen Fall eine Entschädigung zustünde, da das Deutsche Reich schließlich einen „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ geführt habe, der ein entsprechendes „Deliktsrecht“ auslöse. Trotzdem, so legt Christoph Külpmann dar (Die Öffentliche Verwaltung 5/01), müsse die BRD nicht mit einer Prozeßlawine und neuen Milliardenzahlungen rechnen. Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß Individualansprüche nicht vom Begriff der Reparationen umfaßt würden. Doch tangiere dies nicht die völkerrechtlich im Zwei-plus-Vier-vertrag verbindlich getroffene Regelung, derzufolge die Vertragspartner auf die Forderungen ihrer Staatsangehörigen endgültig verzichtet hätten.

 

Hauptaugenmerk gilt Umgang mit Anglizismen

WIESBADEN. Die Gründung neuer deutscher Sprachvereine und ihre verstärkte Zusammenarbeit zeigten, daß sprachliche Fragen derzeit große Teile der Bevölkerung interessieren, wobei sich das Augenmerk auf den Umgang mit Anglizismen richte. Für Silke Wiechers ist diese Entwicklung Anlaß, um acht Sprachvereine, ihre Ziele und Arbeitsweisen überblicksartig vorzustellen (Muttersprache, 2/01), darunter eher unbekannte wie die AG für deutsche Sprache (Norderstedt). Aufgabe dieser Vereine müsse es sein, endlich handbare Benutzungskriterien für die Beurteilung von Anglizismen zu entwickeln.


 
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