© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    20/01 11. Mai 2001

 
"Privatkrieg gegen JF"
Alexander von Stahl über den NRW-Verfassungsschutz

Seit sechs Jahren führen die Verfassungsschützer aus Nordrhein-Westfalen mit den fadenscheinigsten Begründungen einen Privatkrieg gegen die JF, indem sie sie jedes Jahr als ein zu beobachtendes Objekt in ihre veröffentlichten Hochglanzberichte aufnehmen. Damit werden Redakteure, Leser, Abonnenten und Anzeigenkunden in die Schmuddelecke des verfassungsmäßig Unseriösen gestellt. Für dieses Anschwärzen fehlt dem Verfassungschutz NRW allein schon die Zuständigkeit. Ganz zu schweigen von der Haltlosigkeit des Vorwurfes gegen die JUNGE FREIHEIT, die sich nichts vorzuwerfen hat.

Von Karl Kraus stammt der Satz: "Der Skandal begann, als der Staatsanwalt ihm ein Ende bereiten wollte." Der wahre Skandal in dieser Sache liegt darin, daß das Oberverwaltungsgericht Münster bisher in vier Jahren nicht die Zeit gefunden hat, über das Rechtsmittel zu entscheiden, das die JF gegen die "Beobachtung" durch den Verfassungsschutz NRW eingelegt hat.

Die Postbank hat ihre Kündigung mit dürren Worten und ohne Bedauern zurückgenommen. Das kann nur ein erster Schritt sein. Die Sache muß vor Gericht zu Ende geführt werden, um die JF jetzt endlich vom Makel der Unseriosität zu befreien.

 

Alexander von Stahl, von 1990–1993 Generalbundesanwalt, in der JF 7/01 zu dem Verhalten des NRW-Innenministeriums.


 
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