© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    19/01 04. Mai 2001

 
Aufgeschnappt
Teurer Ausrutscher
Steffen Königer

Linda de Mol hat sich dafür bereits öffentlich entschuldigt, aber ob es mit einem "Tut mir leid" abgetan ist, die deutsche Nationalhymne als "Scheißlied" bezeichnet zu haben, bleibt abzuwarten. Karl-Heinz Schüler, ehemaliger Diplomat, hat die bekannte holländische Moderatorin wegen Verunglimpfung einer staatlichen Autorität angezeigt. Nach Paragraph 90a des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich die Hymne der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft. Schüler empfindet es als angemessen, diesen Fauxpas der blonden Fernsehfrau mit 50.000 Mark Strafe zu belegen. Reaktionen seitens der Presse oder der Anwälte von Linda de Mol erhielt Schüler, der in deutschen Botschaften von Paris und London tätig war, noch nicht. Dies bestätigte er auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT. Bezeichnend, daß sich niemand von der Regierung bequemt, einen solchen Schritt zu tun.


 
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