© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    19/01 04. Mai 2001

 
Meldungen

Weiße Rose: Hirzel wehrt sich gegen Vorwürfe

WIESBADEN. Hans Hirzel wird von dem Historiker und Leiter der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin, Peter Steinbach, beschuldigt, als Mitglied der "Weißen Rose" die Geschwister Hans und Sophie Scholl an die Gestapo verraten zu haben. Diesen Verrat hat die Münchner Weiße-Rose-Stiftung bereits bestritten. In einer Erklärung heißt es: "Hirzel hat nach seinem Gestapo-Verhör in Ulm die Familie Scholl angerufen und Inge Scholl gebeten, sofort ihre Geschwister anzurufen und zu warnen. Leider mißlang das." In einem Gespräch mit der JF weist Hirzel diese Anschuldigungen zurück. Er habe im Gegenteil versucht, die Geschwister Scholl zu decken und eine gegen ihn gerichtete Anzeige zu bagatellisieren. Steinbach habe sich mit ihm nicht in Verbindung gesetzt, gab Hirzel bekannt, der nun rechtliche Schritte gegen den Historiker erwägt.

 

Schröder erntet Kritik für Ostpolitik

ROSTOCK. Auf der Hauptkundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Rostock mußte Bundeskanzler Gerhard Schröder Pfiffe hinnehmen. Am 1. Mai sprach Schröder vor mehreren tausend Rostockern davon, zusätzlich zwei Milliarden Mark für die Ausbildung junger Leute zur Verfügung stellen zu wollen. "Das ist kein leeres Versprechen, das ist durchfinanziert", so der Kanzler. Auf der Kundgebung waren Plakate mit Aufschriften wie "Arbeitslose beleidigen schafft keine Arbeitsplätze" oder "Aufbau Ost. Faulpelz Schröder" zu lesen.

 

PDS-Beschwerde gegen Einschränkung

BERLIN. Die Göttinger PDS-Bundestagsabgeordnete Heidi Lippmann hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, um Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit im Zusammenhang mit den Castor-Transporten nach Gorleben überprüfen zu lassen. In der Begründung heißt es, bei den jüngsten Castortransport nach Gorleben sei es zu massiven Beschränkungen der Versammlungsfreiheit gekommen. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wolle die ehemalige Grüne eine intensivere Überprüfung der Einschränkungen der Versammlungsbehörde durch die Verwaltungsgerichte erreichen. Es grenze nahezu an vorsätzliche Körperverletzung, so Lippmann, wenn eine Versammlungsbehörde AKW-Gegnern zumutet, bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt unter freiem Himmel zu übernachten.


 
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