© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    38/00 15. September 2000

 
Hinrichtung auf dem Heimatfest
Kriminalität: Das Landgericht Kassel verurteilte vier jugendliche Ausländer wegen Tötung eines Deutschen
Thorsten Thaler

Mit einem milden Urteil endete jetzt ein Prozeß gegen vier jugendliche Ausländer, die im September vorigen Jahres einen 20jährigen Deutschen erstochen hatten. Das Landgericht Kassel verurteilte den Hauptangeklagten, einen 17jährigen Türken, wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren. Er soll mindestens einmal zugestochen haben, nachdem er zuvor sein Opfer mit Fußtritten verletzt hatte. Ein ebenfalls 17jähriger Iraner erhielt wegen Beteiligung an einer Schlägerei und Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Gegen den einzigen erwachsenen Angeklagten, einen 23 Türken, verhängte das Gericht eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Er soll auf den bereits am Boden liegenden Thorsten Tragelehn unzählige Male eingeschlagen und sich später damit gebrüstet haben: "Ich habe ihn kaputtgemacht." Der vierte Angeklagte, ein 18jähriger Türke, bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Außerdem muß er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Landgericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die zuvor die Mordanklage gegen den Haupttäter fallengelassen hatte.

Die vier Verurteilten waren zusammen mit anderen ausländischen und deutschen Jugendlichen am 3. September 1999 an einer Massenschlägerei auf dem Heimatfest im nordhessischen Lohfelden beteiligt. Dabei wurde der 20jährige Thorsten Tragelehn durch Messerstiche tödlich verletzt. Richter Wolfgang Löffler nannte die Auseinandersetzung ein "regelrechtes Gemetzel", Tragelehn sei "geradezu hingerichtet worden". Nach Angaben eines Gerichtsmediziners waren die Messerstiche mit erheblicher Wucht dem Opfer zugefügt worden.

Für die Verteidiger der Angeklagten war alles nur eine Verkettung unglücklicher Umstände. Eine Tötungsabsicht, so der Anwalt des Haupttäters, habe nicht bestanden.

Wie der Kasseler Extra Tip berichtete, sind die Eltern von Thorsten Tragelehn auch nach dem Urteil schockiert. Das Blatt zitierte Vater Jürgen Tragelehn mit den Worten: "Es gibt keine Genugtuung. Unser Leben ist für immer zerstört."


 
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