© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    51/99 17. Dezember 1999


Meldungen

Rücktritt nach "umstrittenen Äußerungen"

GERETSRIED. Nach den Äußerungen des CSU-Kulturreferenten der oberbayrischen Gemeinde Geretsried, Roland Brich, über Hitler tritt er jetzt wegen des "öffentlichen Druckes" zurück. Der 69jährige Brich hatte gesagt, Gerhard Schröder wäre in Zeiten so hoher Arbeitslosigkeit "froh, wenn er so einen hätte." In seinem Rücktrittsschreiben entschuldigte sich Brich für seine Äußerungen, die er nicht in der Absicht geäußert habe, nationalsozialistisches Gedankengut zum Ausdruck zu bringen. Kritisiert wurde Brich auch von dem bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, der die Äußerungen als "unmöglich" zurückwies.

 

Anwälte fordern mehr Geld für Zwangsarbeiter

HAMBURG. In den Verhandlungen um eine Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter haben die Anwälte der Opfer ihre Forderungen um drei Milliarden Mark auf elf Milliarden Mark erhöht. Bund und Wirtschaft sollen zehn Milliarden aufbringen, ausländische Firmen den Restbetrag. US-Unternehmen mit deutschen Töchtern erwägen momentan, einen eigenen Fonds aufzulegen, der zusätzlich Geld bereitstellt.

 

Noch keine Einigung in der Rentenfrage in Sicht

BERLIN. Im Streit um die "Rente mit 60" und mehrjährige Lohnabsprachen ringen jetzt Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber weiter um einen Kompromiß. Die Tarifparteien konnten sich beim vierten Gespräch über ein Bündnis für Arbeit in Berlin nicht auf eine Linie einigen. Für den 23. Dezember ist ein neues Treffen anberaumt worden.

 

Kein Anspruch auf Asyl für Heilsfront-Kämpfer

KASSEL. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes haben Mitglieder der Heilsfront in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. Einfache Mitglieder der islamischen Organisation würden in Algerien nicht verfolgt, heißt es in der Begründung des Urteilsspruches. Die Sicherheitslage in Algerien habe sich seit dem Frühjahr 1999 merklich gebessert, erklärten die Richter. Außerdem sei den islamischen Terroristen zum Teil eine totale oder partielle Amnestie zugesichert worden, wenn sie ihren Kampf aufgäben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die kollektive Massaker oder Bombenanschläge auf öffentliche Plätze ausgeübt haben. Der Senat wies damit die Berufung eines 35jährigen Algeriers zurück. Eine Revision ist nicht zugelassen.


 
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