© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    38/99 17. September 1999


Meldungen

Analphabeten erhalten zu wenig Unterstützung

BERLIN. Trotz allgemeiner Schulpflicht gibt es in Deutschland nach Angaben der Unesco rund vier Millionen Analphabeten. Hinzu kommt eine Dunkelziffer, die in etwa noch einmal so hoch ist, schätzt Marie-Luise Oswald vom Verein "Lesen und Schreiben", der erwachsenen Arbeitslosen Schreib- und Leseunterricht gibt. Analphabeten gelten allgemein als geistig unterbelichtet und dumm. Tatsächlich aber seien die Lese- und Schreibschwächen in erster Linie auf äußere Einflüsse zurückzuführen, betont Oswald. Scheidung der Eltern, häufiger Wohnortwechsel, unregelmäßiger Schulbesuch in den Grundschulklassen und zu wenig Förderung seien die Hauptgründe für das Analphabetentum in Deutschland. Als überaus problematisch kritisiert der Verein auch den Rückgang der staatlichen Förderung. Zwar werden die Maßnahmen des Vereins vom Arbeitsamt unterstützt. "Mit Beginn dieses Jahres gibt es aber für die Betroffenen nur noch für ein Jahr statt wie bisher für zwei Jahre Geld", so Oswald.

 

Einkommensteuergesetz soll gekippt werden

DÜSSELDORF. Ist das Einkommensteuergesetz in seiner Gesamtheit verfassungswidrig? Diese Frage will der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) vom Bundesverfassungsgericht in einem Musterprozeß klären lassen (AZ 2 BvR 1653/99). Nach Ansicht des DMB sei der Gesetzgeber nicht gewillt, eine zukunftsorientierte Steuerreform durchzusetzen. Statt dessen versuche er "auf immer krummeren Wegen immer höhere Steuern einzutreiben". Der DMB erwarte, daß das Bundesverfassungsgericht "diesem Steuergesetzgeberunwesen" ein Ende bereitet, wie bereits bei der Zinsbesteuerung, beim Familienlastenausgleich, beim Existenzminimum und bei der Erbschaft- und Vermögensteuer geschehen.

 

Zeitplan für die Einführung des Euro wird eingehalten

BERLIN. Die Bundesregierung hat den Entwurf des Dritten Euro-Einführungsgesetzes vorgelegt, mit dem der Währungsübergang gesetzlich geregelt wird. Bis zum 31. Dezember 2001 bleibt danach die D-Mark gesetzliches Zahlungsmittel, ab 1. Januar 2002 wird der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Mit dieser Regelung wird der parallele Umlauf zweier gesetzlicher Zahlungsmittel vermieden. D-Mark-Bargeld kann dann noch bis zum 28. Februar bei Handel, Banken und Automaten weiter verwendet werden.


 
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