© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    38/99 17. September 1999


Meldungen

Wirtschaftsinstitut wertet Ökosteuerreform positiv

BERLIN. Mit dem Einstieg in die ökologische Steuerreform und dem Versuch, systematisch über das Steuersystem ökologische Anreize zu setzen und mit dem Aufkommen aus den Ökosteuern die Abgabenlast der Sozialversicherungen zu senken, hat die Bundesregierung nach Meinung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsfragen (DIW) grundsätzlich einen richtigen Weg eingeschlagen. Kritik äußert das Institut in einem Gutachten allerdings an der Besteuerung der einzelnen Energieträger und an den Steuerermäßigungen für Teile der Wirtschaft. "Grundsätzlich sollten alle Energieträger gemäß ihrem Beitrag zur Umweltbelastung besteuert und nicht deutlich unterschiedlichen Steuersätzen unterworfen werden", so das DIW. "Die Wirtschaft sollte einem einheitlichen Steuersatz unterliegen, und Sonderregelungen wären auf echte Härtefälle zu begrenzen." Als ökologisch "nicht zu rechtfertigen" bewertet die Studie, daß auf Kohle und schweres Heizöl keine Ökosteuern erhoben werden. Ferner sei unverständlich, daß im Zuge der geplanten vier weiteren Stufen nur die Steuern auf Strom und Verkehrskraftstoffe angehoben würden, Heizöl und Gas hingegen von weiteren Steuererhöhungen ausgenommen werden sollen.

 

Verwaltungsgericht erlaubt Muslimen das Schächten

DARMSTADT. Entgegen bisheriger Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht Darmstadt das rituelle Schächten während des islamischen Opferfestes "Kurban Bayrami" erlaubt. Das Gericht gab damit der Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) statt und verpflichtete das zuständige Veterinäramt des Kreises Offenbach, die nach Paragraph 4a des Tierschutzgesetzes erforderliche Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Das Veterinäramt hatte der IRH mit Bescheid vom 23. Februar 1999 die Ausnahmegenehmigung mit der Begründung versagt, die IRH sei keine anerkannte Religionsgemeinschaft wie die christlichen Kirchen oder die jüdischen Gemeinden. Zudem handle es sich bei diesem rituellen Schächten eines Tieres um einen Brauch, nicht jedoch um eine religiöses Pflicht, wie dies das Bundesverwaltungsgericht 1995 in einem Urteil verlangt habe. Nun entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt zugunsten der 1997 gegründeten IRH. Die Richter begründeten ihr Votum damit, daß es in dem vorliegenden Fall um das Schlachten von Tieren zur Gottesverehrung ginge, nicht jedoch um den Verzehr geschächteten Fleisches, wie in dem vor dem Bundesverfassungsgericht 1995 verhandelten Fall.


 
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