© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    14/99 02. April 1999


Meldungen

Gefährdung der Sicherheit nicht automatisch gegeben

BERLIN. Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts können auch Teilnehmer an illegalen PKK-Aktionen und Straßenblockaden bei drohender Verfolgung Abschiebeschutz genießen. Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei, die die Organisation aktiv unterstützten, hätten hingegen keinen Anspruch auf Asyl oder Abschiebeschutz, da diese durch ihre Tätigkeit persönlich eine Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellten. Davon sei im ersten Fall nicht automatisch auszugehen. Mit seiner Entscheidung stellte das Gericht eine Vorschrift des Ausländergesetzes klar, nach der auch abgelehnte Asylbewerber Schutz vor Abschiebung genießen, wenn sie wegen ihrer Aktivitäten in Deutschland in ihrer Heimat von politischer Verfolgung bedroht wären. Diesen Schutz verlieren sie, wenn sie "aus schwerwiegenden Gründen eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik" darstellen.

 

Absprachen zwischen Berliner Rechtsparteien

BERLIN. Im Berliner Bezirk Spandau haben sich vergangenen Sonntag rund 400 Mitglieder der DVU zusammengefunden, um gemeinsam mit ihrem Parteichef Frey die Aufstellung der Kandidaten für die Brandenburger Landtagswahl vorzunehmen. Zudem wurde der Berliner Landesverband der Partei neu gegründet, der nach dem Parteiausschluß des damaligen Vorsitzenden Olaf Herrmann, der inzwischen seine eigene "Freiheitliche Volkspartei" gegründet hat, in eine schwere Krise gekommen war. Es wird gemutmaßt, daß bezüglich der Landtagswahl in Brandenburg eine Absprache zwischen DVU und Republikanern getroffen wurde, da letztere noch keine Wahlunterlagen angefordert hätten. Von seiten der Republikaner verlautete, es gebe keine Absprachen mit der DVU, man habe allerdings noch keinen Entschluß gefaßt, ob die Partei in Brandenburg überhaupt antreten werde.

 

Vertriebene verurteilen Völkermord im Kosovo

BONN. Der Bundes der Vertriebenen (BdV) hat die von serbischem Militär und von serbischen paramilitärischen Verbänden begangenen Verbrechen an der albanischen Bevölkerung im Kosovo auf das schärfste verurteilt. Die ethnischen Säuberungen verstießen gegen jegliches Gebot zivilisierter Gesellschaften und der Humanität, erklärte BdV-Chefin Erika Steinbach. Das Morden und Vertreiben einer ganzen Volksgruppe, die 90 Prozent der Bevölkerung im Kosovo bildet, müsse mit allen Mitteln beendet werden. Die deutschen Vertriebenen hätten ein ähnliches Schicksal am eigenen Leib erfahren und fühlten mit den Betroffenen. Gerade die deutsche Volksgruppe in Jugoslawien – die Donauschwaben – sei am Ende des Zweiten Weltkrieges auf besonders grausame Art und Weise von den Serben in Todeslager verschleppt und nahezu vollständig vernichtet worden. Was jetzt an der albanischen Zivilbevölkerung praktiziert werde, stehe in schrecklicher Kontinuität zur brutalen Vernichtung der Deutschen in diesem Raum. Auch aufgrund dieser traumatischen Erfahrungen rufe der BdV zum sofortigen Einstellen der ethnischen Vernichtung im Kosovo auf und unterstütze Bundestag und Bundesregierung in ihrem entschlossenen Handeln, alles zu tun, um diese Verbrechen an Schutz- und Wehrlosen zu beenden. Die Staatengemeinschaft insgesamt müsse Mittel und Wege finden, solche Grausamkeiten zu unterbinden.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen