© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    12/99 19. März 1999


Meldungen

"Bündnis Tierschutz" mißbilligt EU-Beschlüsse

BRÜSSEL. Die großen Tierschutzverbände Deutschlands, der Deutsche Tierschutzbund, der Bundesverband Tierschutz, der Bund gegen den Mißbrauch der Tiere und der Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung, die sich im "Bündnis Tierschutz" zusammengeschlossen haben, zeigen sich zutiefst enttäuscht darüber, daß die Mitgliedstaaten kein generelles EU-weites Verbot "der tierquälerischen Käfighaltung von Legehennen" beabsichtigen. Nach den Vorstellungen der Mitgliedstaaten sollen die Haltungsbedingungen der Legehennen mit Einführung "modifizierter Käfige" lediglich um eine Sitzstange und Sandbade- bzw. Scharrmöglichkeiten verbessert, nicht jedoch abgeschafft werden. Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke fordern sie deshalb auf, notfalls ein Verbot der Käfighaltung im nationalen Alleingang durchzusetzen.

 

Trittin beruft AKW-Gegner in Atom-Kommissionen

BERLIN. Der bündnisgrüne Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat eine Reihe von erklärten Atomkraftkritikern in die wichtigsten Gutachtergremien des Bundes berufen. Dies geht aus den Neubesetzungslisten für die Reaktorsicherheitskommission (RSK) und die Strahlenschutzkommission (SSK) hervor. Die neu zusammengesetzten Kommissionen seien nun "ausgewogen und pluralistisch besetzt", betonte der Sprecher Trittins, Michael Schroeren. Hauptkritikpunkt für die Auflösung der RSK und SSK war deren Zusammensetzung aus ausgesprochenen Befürwortern der Atomkraft.

 

Rektorenkonferenz gegen Tierschutz im Grundgesetz

BONN. Gegen die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel hat sich der 86. Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ausgesprochen. Das HRK-Gremium befürchtet, daß eine solche, derzeit im Bundestag diskutierte Grundgesetzänderung in Hochschulen und Forschungseinrichtungen Lehre und Forschung "deutlich beeinträchtigen würde". Vor allem sei angesichts etlicher schon bekanntgewordener Vorfälle zu befürchten, daß "diejenigen ermutigt würden, die mit Tierversuchen beschäftigte Wissenschaftler diffamieren und bedrohen". Das im Grundgesetz geschützte Recht der Freiheit von Forschung und Lehre "werde bereits jetzt" durch das Tierschutzgesetz begrenzt, so das Gremium. Nach der Verankerung eines Staatszieles "Tierschutz" seien Klagen von Tierschutzorganisationen zu erwarten, die "zu Frage- und Forschungsverboten führen könnten".


 
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