© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    02/99 08. Januar 1999


Meldungen

Erich Mielke erhält Haftentschädigung

BERLIN. Der frühere DDR-Minister für die Staatssicherheit, Erich Mielke, erhält eine Haftentschädigung von etwa 2.000 Mark. Außerdem muß die Staatskasse dem 91jährigen nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts auch die Verteidigerkosten in dem Verfahren von 1991 wegen der Todesschüsse an der Mauer ersetzen. Das teilte Justizsprecherin Michaela Blume mit. Diese Kosten werden mit einigen zehntausend Mark beziffert. Eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts vom Juli 1998 hob das Kammergericht jetzt mit der Begründung wieder auf, daß eine Prognose über die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung nicht zulässig sei, wenn es kein Verfahren gegeben habe. Damals hatte das Landgericht das Verfahren gegen Mielke unter Berücksichtigung seiner Verhandlungsunfähigkeit endgültig eingestellt. Für das Verfahren, in dem auch der frühere SED- und Staatsratsvorsitzende Erich Honecker sowie der früher DDR-Ministerpräsident Willi Stoph angeklagt waren, saß Mielke für dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft.

 

Popularklagen gegen Volksentscheid eingereicht

MÜNCHEN. Sechs Senatoren und die Statt-Partei haben beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof zwei Popularklagen gegen das Bürgervotum erhoben, nach dem der Bayerische Senat Ende dieses Jahres abgeschafft wird. Sie fordern darin, wie in der vom Senat bereits eingereichten Normenkontrollklage, das in einem Volksentscheid im Februar 1998 beschlossene Gesetz für ungültig zu erklären. Die Popularklage der Senatoren geht von Willi Wolf, stellvertretendem Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes, und Otfried Reithinger vom Ärzteverband Hartmannbund sowie von vier Vertretern des Bauernverbandes aus. Der Klage haben sich der Journalist Bernhard Ücker, der Historiker Helmut Zöpfl und ein Mitarbeiter der Senatsverwaltung angeschlossen. Ihr Prozeßbevollmächtigter ist Burkhardt Ziemske aus Erlangen. Die Popularklage der Statt-Partei vertritt Karl Albrecht Schachtschneider aus Nürnberg. Voraussichtlich werden die beiden Popularklagen und die Normenkontrollklage zu einem Verfahren zusammengefaßt. Die Entscheidung darüber liegt bei der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs. Bei dem Volksentscheid hatten 69,2 Prozent für die Abschaffung des Senats gestimmt. 23,7 Prozent befürworteten eine Reform der Ständekammer und nur 7,1 Prozent die unveränderte Beibehaltung des Senats. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 40 Prozent.

 

FUNDSACHE

"In seinem Vortrag stilisierte Rabehl, Soziologieprofessor an der Freien Universität in Berlin, sich und seinen einstigen Weggefährten aus Zeiten der 68er Studentenrebellion, Rudi Dutschke, zu Vorkämpfern der nationalen Sache. Die "Idee einer nationalrevolutionären Überwindung der Teilung Deutschlands", wie sie Dutschke gehabt habe, sei damals innerhalb der Linken "mit allen Mitteln bekämpft" worden. Eine "grundlegende Zerstörung von Volk und Kultur" will Rabehl mittlerweile durch "politische Überfremdung" festgestellt haben. (...) Kaum überraschend fand der Vortrag Rabehls bei der JUNGEN FREIHEIT Gefallen. Die Wochenzeitung ... druckte Rabehls Rede in ihrer jüngsten Ausgabe auszugsweise auf einer Doppelseite ab."

Severin Weiland in der "taz" vom 24. Dezember 1998


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