© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    01/00 24. Dezember / 31. Dezember 1999


Meldungen

US-Farmer klagen gegen Gentechnik-Konzern

WASHINGTON. Vier Farmer aus den US-Bundesstaaten Indiana und Iowa sowie ein französischer Landwirt, der Sojabohnen anbaut, haben in Washington, D.C., Klage gegen den Biotechnik-Konzern Monsanto eingereicht. Sie werden unter anderem von der National Family Farm Coalition, einer Interessenvertretung bäuerlicher Kleinbetriebe in den USA, unterstützt. Die Kläger werfen Monsanto vor, mit anderen Firmen Preisabsprachen getroffen zu haben, um dem Markt gentechnisch verändertes Saatgut aufzuzwingen. Überdies habe der Konzern die Sicherheit der genmanipulierten Organismen – zum Beispiel des gegen einen Schädling resistent gemachten Bt-Maises – nicht ausreichend geprüft und damit seine Sorgfaltspflicht verletzt. Sie verlangen Schadensersatz, eine Geldstrafe und gerichtliche Verfügungen gegen Monsanto. "Dieses Gerichtsverfahren wird die weltweite Debatte in ein völlig neues Licht rücken", so Gentechnik-Gegner Jeremy Rifkin, dessen Foundation on Economic Trends die Klage ebenfalls unterstützt. "Im Fadenkreuz stehen jetzt die Biotechnik-Firmen und die Zukunft der Landwirtschaft."

 

Erneuerbare Energien werden stärker gefördert

BONN. Der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sehen in dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine Wende in der Energiepolitik. Der Entwurf sei "das beste, was die rot-grüne Bundesregierung bisher beschlossen hat", so DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG), das die Nachfolge des Stromeinspeisungsgesetzes antreten soll, sieht für viele regenerative Energieträger deutlich verbesserte Vergütungen vor. Als "Highlight der Novelle" bewertet BEE-Präsident Johannes Lackmann die Regelung für Solarstromanlagen. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bekommen künftig 99 Pfennige pro Kilowattstunde. Zu den weiteren Besonderheiten des Gesetzes gehört nach Ansicht des BEE vor allem die erstmalige Aufnahme der Geothermie sowie die verbesserten Regelungen für Strom aus Biomasse und Biogas. Bei der Windkraft, deren Anteil an der Stromversorgung mittlerweile fast zwei Prozent erreicht hat und die bei vielen Naturschützern auf Kritik stößt, wird es künftig eine standortabhängige Vergütung geben. Beim "Belastungsausgleich" kommt es zu einer bundesweiten Umlage, die die Strompreise nur um rund 0,1 Pfennig pro Kilowattstunde steigen läßt.


 
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