© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    42/98  09. Oktober 1998

 
 
Meldungen

Christdemokraten für das Leben weiter gut vertreten

MESCHEDE/BONN. Die Christdemokraten für das Leben (CDL) mußten trotz des schlechten Abschneidens der Union bei der Bundestagswahl keine Federn lassen. Die Zahl der Unionsmandate fiel zwar von 294 im alten auf 245 im neuen Bundestag, doch werden weiterhin 19 CDL-Mitglieder im Parlament sitzen. Das teilte die CDL der evangelischen Nachrichtenagentur idea auf Anfrage mit. Demnach sind zwei Mitglieder der Lebensschutzinitiative, Alois Graf von Waldburg-Zeil und Werner Dörflinger, ausgeschieden. Dafür haben Leo Dautzenberg und Aribert Wolf den Sprung in den Bundestag geschafft. Die CDL-Bundesvorsitzende Johanna Gräfin von Westphalen kündigte gleichzeitig für den Fall, daß die rot-grüne Regierung die Einführung der Abtreibungspille RU 486 weiterhin verfolge, "massiven Widerstand" an. Chancen sieht die CDL-Vorsitzende dafür, daß die europäische Bioethik-Konvention, die beispielsweise medizinische Experimente an nichteinwilligungsfähigen Personen zuläßt, abgelehnt wird. In dieser Frage hoffe man auf Unterstützung durch grüne Bundestagsmitglieder.

 

Entschädigungspraxis soll verbessert werden

NEW YORK. Mehr als 40 US-Kongreßabgeordnete haben vom künftigen Bundeskanzler Gerhard Schröder eine weniger restriktive Entschädigungspraxis deutscher Behörden für Opfer des Holocaust gefordert. In einem Offenen Brief kritisieren die Parlamentarier, daß tausenden Überlebenden Entschädigungen von möglicherweise mehreren Millionen US-Dollar vorenthalten worden seien. Das teilte der Münchner Rechtsanwalt Michael Witti mit, der zahlreiche Holocaust-Opfer vertritt.

 

45 Gemeinden wählen ihren Bürgermeister

POTSDAM. Am 11. Oktober werden in 45 Gemeinden des Landes Brandenburg rund 86.000 Wahlberechtigte erneut zur Wahlurne gebeten, um in einer Stichwahl die Bürgermeister zu wählen. Am 27. September hatten sich in diesen Gemeinden insgesamt 152 Bewerber für das Amt des Bürgermeisters zur Wahl gestellt, keiner von ihnen erhielt die erforderliche Stimmenzahl. Am kommenden Sonntag stellen sich erneut 88 Bewerber den Wahlberechtigten. Nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz sind jeweils die zwei Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl zur Stichwahl zugelassen. In zwei Gemeinden verzichtete einer der beiden Bewerber darauf, noch einmal anzutreten.


 
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