© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    05/98  23. Januar 1998

 
 
Republikaner: Gericht untersagt die weitere Beobachtung der Rechtspartei
Ein längst fälliger Persilschein
von Thorsten Thaler

Das Verwaltungsgericht Mainz hat dem Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz untersagt, die Republikaner weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Mit dem am vergangenen Montag zugestellten Urteil gab die 7. Kammer des Gerichts einer Klage der Rechtspartei gegen Innenminister Walter Zuber (SPD) statt.

In der Urteilsbegründung heißt es, daß es derzeit keine hinreichend aktuellen und konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen der Republikaner gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebe. Weder im Parteiprogramm noch in sonstigen Publikationen ließen sich nach Auffassung der Mainzer Richter verfassungsfeindliche Tendenzen feststellen (Az.: 7 K 102/94.MZ).

Das Verwaltungsgericht Mainz reagierte damit auf einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Koblenz von Juni 1995. Wenn der Verfassungsschutz die Republikaner jahrelang mit nachrichtdienstlichen Mitteln beobachte, ohne verwertbare neue Erkenntnisse mitzuteilen, die den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit begründen könnten, sei der Schluß gerechtfertigt, daß eine weitere nachrichtendienstliche Beobachtung nicht mehr zulässig und daher zu unterlassen sei. Tatsächlich hatte die Beobachtung keine konkreten neuen Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen erbracht.

"Dieses Urteil setzt Maßstäbe", erklärte Republikaner-Chef Rolf Schlierer. Es mache deutlich, daß die Verfassungsschützer und Innenminister "entweder mit nicht haltbaren Unterstellungen oder mit Scheinargumenten operieren, um die Republikaner als unliebsame politische Konkurrenz auszuschalten", so der Parteivorsitzende. Diese Rechnung werde nicht aufgehen.

Zu dem von Innenminister Zuber am Dienstag angekündigten Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht erklärte Schlierer, er rechne auch in der zweiten Instanz mit keinen neuen Argumenten. Dem Minister gehe es "offensichtlich nur darum, seine Niederlage in diesem Verfahren zu vertuschen", sagte Schlierer.

In Rheinland-Pfalz erzielten die Republikaner bei der letzten Landtagswahl im März 1996 mit 3,5 Prozent der Stimmen einen Achtungserfolg.


 
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