© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 17/24 / 19. April 2024

Umwelt
Durch die Hintertür
Jörg Fischer

Franken statt Euro, Wirtschaftswachstum statt Energiewende, Neutralität statt Einmischung in fremde Händel – es gibt viele Gründe, warum die Schweiz – gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf – doppelt so reich wie Deutschland ist. Ihr Wohlstand verursacht aber CO₂-Emissionen – die eidgenössischen Anhänger der Klimareligion sind 2015 am Verzweifeln. Die grüne Partei hat auf Bundesebene keinen Einfluß. Volksabstimmungen verhindern politische Verirrungen. Ein Verbandsklagerecht wie in Deutschland gibt es nicht. Was also tun? Einfach 2016 mit Hilfe von Greenpeace und Grünengläubigen den Verein „KlimaSeniorinnen Schweiz“ gründen und behaupten, ältere Menschen seien die von „zunehmenden Hitzewellen am stärksten betroffene Bevölkerungsgruppe“. Aushängeschild wird die parteilose Baslerin Rosmarie Wydler-Wälti, die in den 1970er Jahren mit dabei war, als der Bau des AKW Kaiseraugst verhindert und so über eine Milliarde Franken vernichtet wurden.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zimmert Urteil für die „KlimaSeniorinnen Schweiz“.

Doch trotz philanthropischem Millionenbudget scheiterten die irrwitzigen Klimaklagen letztlich 2020 vor dem Schweizer Bundesgericht. Allerdings ist die Schweiz 1974 der Menschenrechtskonvention (EMRK) beigetreten – und anders als der damalige sozialistische Außenminister Pierre Graber glaubte, sind Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) inzwischen Alltag. Bislang nutzten das Asylanwälte, um so Schweizer Gesetze durch die Straßburger Hintertür zu unterlaufen. Vorige Woche wurde aus den EMRK-Artikeln 6 (faires Verfahren) und 8 (Privat- und Familienleben) ein Urteil für die Seniorinnen gezimmert: Die Schweiz habe Verpflichtungen zum Klimaschutz verletzt. Wie hoch deren CO₂-Budget sein darf, verrieten die 17 EGMR-Richter nicht. Der Schweizer Anteil an den globalen CO₂-Emissionen liegt laut EU nur bei 0,09 Prozent. Dennoch soll der Fall nun 2025 sogar vor den Internationalen Gerichtshof der Uno in Den Haag.


Erkenntnis 

„Immer wenn wir uns in jemanden verlieben oder ein Baby zur Welt bringen, entstehen neue Nervenzellverbindungen, Proteine werden anders gefaltet und es kommt zu epigenetischen Veränderungen. Stirbt der Partner oder das Kind, bedarf es zahlreicher Updates. Doch bis das geschieht, muß man viele Tage als Witwe oder kinderloser Mann durchs Leben gehen. Neue Nervenzellverbindungen werden nicht von heute auf morgen geknüpft.“

Mary-Frances O’Connor, Psychologieprofessorin an der University of Arizona