© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 17/24 / 19. April 2024

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Bundestag beschließt Bezahlkarte für Asylanten

Berlin. Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Bezahlkarte für Asylbewerber beschlossen. Statt Bargeld soll zukünftig ein Teil der staatlichen Leistungen über diese Karte ausgezahlt werden. Das soll unter anderem verhindern, daß Gelder an Schlepper oder Familienangehörige im Ausland überwiesen werden. Sowohl die Ampel als auch AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht stimmten am Freitag für das Gesetz. Union, Linkspartei sowie eine Abgeordnete der Grünen stimmten dagegen. „Mit der Bezahlkarte können Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens bezahlt werden, ebenso wie Lebensmittel im Supermarkt oder auch der Friseurbesuch oder die Fahrkarte am Automaten“, sagte Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Der CDU-Abgeordnete Kai Whittaker bezeichnete das Vorhaben als „Blamage-Bezahlkarte der Ampel-Koalition“. Es fehle der Vorrang, daß Leistungen ausschließlich über die Bezahlkarte ausgezahlt würden. „Sie sind nicht bereit, auf 50 Euro Auszahlung im Monat zu begrenzen.“ Der Bundestagsabgeordnete Norbert Kleinwächter (AfD) forderte, Sozialleistungen für Asylbewerber weiter zu begrenzen. Sozialleistungen sollten vorrangig für Deutsche ausgezahlt werden, die zuvor Arbeitsleistung erbracht hätten. „Sozialleistungen für Ausländer sollten wir eben nicht systematisieren, sondern begrenzen, soweit es nur geht.“ (lb)




Ampel-Koalition stimmt für Selbstbestimmungs­gesetz

berlin. Die Ampel-Koalition hat das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Demnach kann ab August jede Person ihren Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Anders als bisher muß kein psychologisches Sachgutachten eingeholt werden. Jeder, der seinen Geschlechtseintrag ändern will, kann sich in diesem Zusammenhang einen neuen Vornamen geben. Vom Einreichen des Antrags bis zur Wirksamkeit vergehen drei Monate. Bis das Geschlecht erneut anders eingetragen werden kann, muß anschließend mindestens ein Jahr vergangen sein. Bei Kindern unter 14 Jahren muß ein Erziehungsberechtigter den Änderungseintrag abgeben, Minderjährige, die älter als 14 sind, brauchen deren Einverständnis. Auf den Zugang zu geschützten Räumen wie Saunas und Umkleiden oder zu Sportwettkämpfen soll der Geschlechtseintrag keinen Einfluß haben. Stattdessen soll dort das Hausrecht des Veranstalters gelten. Für Außenstehende soll das sogenannte Offenbarungsverbot gelten. Das bedeutet: Wer Transpersonen mit ihrem früheren Vornamen anspricht oder auf ihr biologisches Geschlecht hinweist, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro belangt werden. Im Kriegsfall soll das eingetragene Geschlecht dabei nicht entscheidend sein: Eingezogen werden ausschließlich biologische Männer. Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch kritisierte das Gesetz für einen ihrer Ansicht nach unzureichenden Jugendschutz. Die für Erwachsene geltende Sperrfrist von einem Jahr gelte für Minderjährige nicht, oder nur eingeschränkt. Das sei ein Anzeichen dafür, daß die Ampel-Politiker selbst davon ausgingen, „daß das bei Kindern und Jugendlichen ein unglaublich volatiles Moment“ sei. Die Vorsitzende des BSW, Sahra Wagenknecht, äußerte sich spöttisch: „Einmal pro Jahr sein Geschlecht frei wählen zu können, auf diesen grandiosen Freiheitsgewinn haben Millionen Bürgerinnen und Bürger sicher seit Jahren sehnlichst gewartet.“ Zumal in einem Land, in dem man über die eigene Heizung und den Antrieb des eigenen Autos in Zukunft nicht mehr frei entscheiden könne. (lb)