© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 08/24 / 16. Februar 2024

Aufgeschnappt
Divers weit hinter dem Komma
Matthias Bäkermann

Das binäre Geschlechtersystem (m/w) bei personenbezogenen Angaben zu nutzen, verstößt seit dem 1. Januar 2019 gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Schuld an dieser für alle grundsätzlichen Regelung, die derzeit selbst diverse Stadionkurven bewegt, ist ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BvR 2019/16). Wie relevant diese Regelung in Sinne einer Minderheit ist, die sich nicht als männlich oder weiblich definiert, wollte nun das niedersächsische Portal „Regional/heute“ ergründen und fragte bei etlichen städtischen Standesämtern nach, wie oft diese im vergangenen Jahr die Bezeichnung „divers“ (d) eintrugen oder zuvor eine Änderung der Geschlechtseintragung vorgenommen wurde. Wie das Portal am Montag veröffentlichte, betraf das in sieben Städten mit etwa 466.000 Einwohnern ganze neun Personen, womit knapp 0,005 Promille als divers gelten dürften. Dabei gibt es Unterschiede von Stadt zu Stadt. Während es in Wolfsburg, Goslar, Gifhorn und Helmstedt niemanden gibt, den die Angabe m/w diskrimieren könnte, sind es in Wolfenbüttel und Peine jeweils eine Person. Diverser Hotspot der welfischen Region ist damit Salzgitter, wo sich immerhin sieben von 107.000 Menschen zum dritten Geschlecht bekennen.