© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 07/24 / 09. Februar 2024

Meldungen

Justizminister plant neuen Beziehungsstatus 

BERLIN. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, „persönliche Näheverhältnisse jenseits von Liebesbeziehungen und Ehen“ mit der Einführung der sogenannten Verantwortungsgemeinschaft regeln zu wollen. Damit sollen alltägliche Angelegenheiten sowie Notfälle ohne zusätzliche Vollmachten geregelt werden, sagte er der Funke-Mediengruppe. Beispielsweise dürften unverheiratete Paare mithilfe des Verantwortungsgemeinschaftsvertrages die Vermögens- und Schuldentrennung rechtlich regeln und Mitbewohner einer Senioren-WG über ein Recht auf ärztliche Auskunft verfügen. Laut dem diese Woche veröffentlichten Eckpunktepapier, das sich in die familienrechtliche Offensive des Ministeriums (siehe Seite 5) einreiht, sollen zusätzlich Mitglieder jeder Verantwortungsgemeinschaft bei der Betreuerauswahl und der Organspende des anderen berücksichtigt werden. Darüber hinaus will das Justizministerium prüfen lassen, inwieweit die Beteiligten Fürsorgeverpflichtungen nach dem Pflegezeitgesetz übernehmen könnten. Bis zu sechs Personen sollen eine solche Gemeinschaft bilden dürfen. Deutliche Kritik an dem Vorstoß kam vom rechtspolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU). Er warnte im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, daß damit auch Vielehen faktisch anerkannt werden könnten. Buschmann versicherte hingegen, daß die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft keine „Ehe light“ darstelle und keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen haben werde. (kuk) 





Teile von Berlin wählen den Bundestag neu 

Berlin. Am Sonntag wird in Teilen Berlins  die Bundestagswahl von 2021 wiederholt. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Dezember vergangenen Jahres, das aufgrund zahlreicher Pannen die Wahl in 455 der 2.256 Berliner Wahlbezirke für ungültig erklärt hat (JF 52/23-1/24). Aufgrund dieser Entscheidung verlieren alle im Bundestag vertretenen Parteien vorläufig insgesamt sieben Sitze, die am Wahlsonntag neu verteilt werden. Wegen des Verfahrens der Sitzzuteilung wird nach einer ersten Berechnung der Landesergebnisse in einem zweiten Schritt der Bundesproporz der Parteien ermittelt. Dafür ausschlaggebend ist auch die Wahlbeteiligung in Berlin. Werden am Sonntag deutlich weniger Wähler in der Hauptstadt ihre Stimme abgeben als im September 2021, müßten die Berliner Parteien Mandate an  andere Landesverbände abgeben. Betroffen davon wären dann die Abgeordneten, die jeweils als letzte über die Berliner Landesliste in den Bundestag eingezogen waren. Im Fall der AfD wäre dies der Abgeordnete Götz Frömming. Bei einer sehr niedrigen Wahlbeteiligung und entsprechend wenigen Zweitstimmen könnte sein Mandat an den sächsischen Ex-Abgeordneten Jens Maier fallen. Wegen der schwachen Umfragen ist in erster Linie bei der FDP mit einem Mandatsverlust zu rechnen. Im Berliner Bezirk Pankow wird die Wahl fast komplett wiederholt, da dort über 86 Prozent der 2021 abgegebenen Stimmen annulliert wurden. Hier könnten angesichts des aktuellen Stimmungstiefs die Grünen das Direktmandat von 2021 wieder verlieren. Als ungefährdet gelten die Direktmandate von Gregor Gysi und Gesine Lötzsch (beide Linkspartei), da sowohl in Treptow-Köpenick als auch in Lichtenberg nur jeweils rund drei Prozent der Wahlberechtigten betroffen waren. Ihre Partei schaffte nur aufgrund von drei Direktmandaten den Einzug in Fraktionsstärke. (vo)