© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 06/24 / 02. Februar 2024

Neue Förderungsrichtlinie der DFG: Drittmittelanträge als Gesinnungstest
Politische Bewertungen
(dg)

Im Frühjahr 2023 stellte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Weichen für eine „umwelt- und ressourcenschonenden Vorgehensweise im Forschungsprozeß“. Wissenschaftler, die von ihr gefördert werden wollen, müssen in ihren Drittmittelanträgen detailliert darlegen, wie ihre Projekte mit möglichst kleinem CO2-Fußabdruck zu verwirklichen sind. Für André Thess, Direktor des Instituts für technische Thermodynamik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, gerät damit die Antragstellung künftig zur politischen Gesinnungsprüfung (Forschung & Lehre, 1/2024). Denn die „Nachhaltigkeitsfrage“ zwinge Antragsteller zur Offenlegung ihrer klimapolitischen Überzeugungen und nötige Gutachter zu deren politischer Bewertung. Wer als „liberal konservativer“ Wissenschaftler DFG-Gelder etwa für emissionsträchtige Flugreisen zu Feldforschungen in Neuseeland begehre, dürfte garantiert leer ausgehen, wenn er sich nicht dem neuen, für die angepeilte „Weltrettung“ aber nahezu irrelevanten „Nachhaltigkeitsregime“, unterwerfe und dies damit begründe, daß Deutschland in der dreijährigen Regelaufzeit seines Projekts durch den Verzicht auf die AKW-Abschaltung 45 Millionen Tonnen CO2 –Emissionen hätte einsparen können. Das entspräche einer Million DFG-Projekte oder zwölf Millionen Neuseelandflügen. 


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