© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 50/23 / 08. Dezember 2023

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für einen AfD-Verbotsantrag
Nur ein Kollateralschaden
(wm)

Die Frage, ob die AfD verboten werden solle, beantwortete Albrecht von Lucke, Chefredakteur des linken Sprachrohrs Blätter für deutsche und internationale Politik (9/2023) mit einem klaren Nein. Bestünde doch für die Altparteien kein Grund, „in Panik zu verfallen“, weil noch 80 Prozent der Wähler für sie stimmen, und weil ein AfD-Verbot Millionen von Bürgern die Möglichkeit zur wirksamen politischen Teilhabe am demokratischen Gemeinwesen entzöge. Für Klaus Ferdinand Gärditz wäre ein solcher „Kollateralschaden“, den die demokratische Legitimität schon durch die Einleitung des Verbotsverfahrens erlitte, verschmerzbar. In seiner Replik auf von Lucke (Heft 11/2023) propagiert der Bonner Staatsrechtler daher, daß jetzt, wo die AfD sich auf Länderebene als starke Kraft etabliere und sie „am radikalsten und offen verfassungsfeindlich“ auftrete, „der richtige Zeitpunkt für einen Verbotsantrag“ sei. Da der Migrationslobbyist aber einräumen muß, der Partei keine „antidemokratische Agenda“ nachweisen zu können, leitet er, nach dem Vorbild der Haldenwang-Behörde, den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit allein aus der „Essenz ihres völkischen Volksverständnisses“ ab, da diese „Zugehörigkeitskonstruktion“ die von Artikel 1 Grundgesetz geschützte Menschenwürde von Zugewanderten verletze. 


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