© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 44/23 / 27. Oktober 2023

Meldungen

Abtreibung: Kritik aus der Ökumene am EKD-Rat 

ESSEN/SPEYER. Die Kritik an der EKD-Stellungnahme zum Paragraphen 218 Strafgesetzbuch (StGB) weitet sich aus. Jetzt kommt auch Widerspruch vom Ökumenischen Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen“ (ÖAK). Der Rat der EKD hatte sich vor kurzem für eine Liberalisierung von Abtreibungen ausgesprochen. Sie könnten teilweise auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Das strebt auch die Ampelkoalition an. Die Bischöflichen Vorsitzenden des Ökumenischen Arbeitskreises, der katholische Bischof von Essen, Franz-Josef Overbeck, und der ehemalige pfälzische Kirchenpräsident Christian Schad (Speyer) plädieren dagegen für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen im Paragraphen 218. Die beiden äußern sich in einer Erklärung, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Darin heißt es, die Regelungen im Paragraphen 218 stellten ein „fein austariertes Konzept dar, das dazu dient, den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens ebenso wie die Rechte der Frau sicherzustellen“. Eine Regelung außerhalb des Strafrechts berge zudem „die erhebliche Gefahr, die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens dann in Konsequenz auch im Hinblick auf andere Lebenssituationen abzustufen und damit aufzuweichen“. Overbeck und Schad zufolge sollte man einen gesellschaftlichen Kompromiß, der sich als weitgehend konsensfähig erwiesen habe, nicht unbedacht aufkündigen. Nach ihrer Ansicht ist die Gefahr einer Vertiefung gesellschaftlicher Spaltungen erheblich. Der 1946 gegründete Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen ist ein unabhängiges wissenschaftlich arbeitendes Gremium. Kritik an der EKD-Stellungnahme geübt hatten zuvor unter anderen bereits der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Thomas Rachel (Düren) – er ist auch EKD-Ratsmitglied –, der katholische Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg), die Konferenz Bekennender Gemeinschaften und die theologisch konservative „ChristusBewegung Lebendige Gemeinde“ in Württemberg. (idea)





Die „Bibliothek des Jahres“ steht in Düsseldorf  

DÜSSELDORF. Die Düsseldorfer Zentralbibliothek ist am Dienstag dieser Woche als Bibliothek des Jahres 2023 ausgezeichnet worden. Der Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands, Volker Heller, bezeichnete die Einrichtung als einen „fortschrittlichen und offenen Ort des Wissens“. Der Preis wird vom Bibliotheksverbands und der Deutschen Telekom Stiftung vergeben und ist mit 20.000 Euro dotiert. (JF)

 www.bibliotheksverband.de





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„Nächste Stufe des klimaneutralen Versands“ bei der Deutschen Post AG (Markenname: DHL Group), die „durch Insetting aktiv CO2-Emissionen beim Versand innerhalb Deutschlands“ vermeidet. Wegen der „am Markt nur begrenzt verfügbaren Maßnahmen für Insetting können wir GoGreen Plus derzeit nur wenigen Kunden anbieten“.