© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 28/23 / 07. Juli 2023

Die schöngerechneten 239,5 Milliarden Euro der drei Entlastungspakete
Gute Laune auf Kredit
Jörg Fischer

Energie-, Heiz- und Zeitenwende spiegeln sich in einem inflationär aufgeblasenen Bundeshaushalt wider: 2018 waren es noch 343,6 Milliarden Euro. 2024 plant Finanzminister Christian Lindner mit 445,7 Milliarden Euro – bei einer Neuverschuldung von 16,6 Milliarden Euro. Das „Sondermögen Bundeswehr“, der „Klima- und Transformationsfonds“ sowie andere schuldenfinanzierte Haushaltstricks und Haftungszusagen im Euro-/EU-Bereich sind dabei nur zum Teil abgebildet. Auch die drei Entlastungspakete, die wegen der hohen Inflation und den Auswirkungen von Sanktionen und Ukrainekrieg beschlossen wurden, sind halbseiden.

Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Policy Paper 6/23) summieren sich die 28 Maßnahmen für den Zeitraum von 2022 bis 2024 auf 239,5 Milliarden Euro. Das wäre etwa die Hälfte eines Bundeshaushaltes. Doch nur die wenigsten Maßnahmen (Energiepreispauschale, Gaspreisbremse, Heizkostenzuschuß, Kinderbonus, Wohngeldreform) sind „Geldgeschenke“ an Bedürftige. Das meiste sind oft nur temporäre Steuer- und Abgabensenkungen – und die wären ohnehin überfällig. Die mit 34,6 Milliarden Euro taxierte Abschaffung der EEG-Umlage auf der Stromrechnung ist zudem eine Mogelpackung: Die Subventionen für die „erneuerbaren Energien“ zahlen nun nicht mehr die Stromkunden, sondern Benzin-, Diesel-, Gas- und Heizölverbraucher via Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), und wenn das nicht reicht alle Steuerzahler.

Doch trotz aller Buchungstricks können die drei Entlastungspakete der Ampel die hohe Inflation und die explodierten Energiepreise nicht ausgleichen: Eine Familie mit mittlerem Einkommen (70.000 Euro Jahresbrutto) bekomme keine Transferleistungen, so daß allein für 2023 eine Belastung von insgesamt 4.258 Euro oder 8,1 Prozent übrigbleibe, rechnet das IW vor. Nur „eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung in Höhe von 4.500 Euro würde diese Belastung vollständig ausgleichen“ – sprich: Wenn der Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie auch wirklich zahlt, werden die Mehrausgaben erträglich. Und „es sollte stets bedacht werden, daß die weitgehend kreditfinanzierten Entlastungspakete über kurz oder lang von der Gemeinschaft der Steuerzahler finanziert werden müssen“, warnen die IW-Ökonomen.