© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 17/23 / 21. April 2023

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Niederlande: Sterbehilfe erreicht neues Rekordniveau 

DEN HAAG/DORTMUND. Die Zahl der Menschen, die in den Niederlanden aktive Sterbehilfe in Anspruch genommen haben, hat 2022 ein neues Rekordniveau erreicht. Das geht aus dem Jahresbericht der Euthanasie-Kontrollkommission (RTE) hervor. Das Gremium prüft, ob ein Antrag auf aktive Sterbehilfe genehmigt oder abgelehnt wird. Dem Bericht zufolge haben sich 8.720 Menschen auf eigenen Wunsch hin von Ärzten töten lassen. Das ist ein Anstieg von 13,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr (7.666). Die Zahl entspricht damit 5,1 Prozent aller Todesfälle in den Niederlanden im vergangenen Jahr (2021: 4,5 Prozent). Die größte Gruppe der Sterbewilligen war zwischen 70 und 80 Jahre alt (32,9 Prozent), gefolgt von den Altersgruppen 80 bis 90 Jahre (26,7 Prozent) und 60 bis 70 Jahre (19,1 Prozent). Der überwiegende Teil war unheilbar an Krebs erkrankt (57,8 Prozent), gefolgt von Patienten mit einer Kombination mehrerer schwerer Erkrankungen (16,4 Prozent) und solchen mit Erkrankungen des Nervensystems wie Parkinson (7 Prozent). Während der Anteil der Antragsteller mit psychischen Störungen nahezu konstant bei etwa einem Prozent blieb, ist der Anteil derer mit Demenz seit Jahren langsam, aber stetig gestiegen (2022: 3,3 Prozent; 2021: 2,8 Prozent; 2020: 2,5 Prozent). Das entsprechende Gesetz gilt seit 2002 für Menschen, bei denen ein auswegloses und untragbares Leiden festgestellt wurde. In den vergangenen 20 Jahren haben auf diesem Wege mehr als 91.000 Menschen in den Niederlanden den Tod gewählt. Die niederländische Regierung hat unterdessen angekündigt, die aktive Sterbehilfe auch auf Kleinkinder auszuweiten. Nach Angaben des Innenministeriums geht es um eine „kleine Gruppe“ von fünf bis zehn Kindern pro Jahr. Bei ihnen reichten die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht aus, „um ihr Leiden zu lindern“. Bereits jetzt können über Zwölfjährige in den Niederlanden Sterbehilfe beantragen. Bis zum Alter von 16 Jahren müssen die Eltern zustimmen. „Die Niederlande zeigen mit diesem Schritt, daß sich eine Gesellschaft mit der organisierten Tötung von Menschen arrangieren kann“, erklärte der Vorstand der in Dortmund ansässigen Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur. Ein solches Angebot führe immer zur Ausweitung. In Deutschland ist Sterbehilfe verboten. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt und zur Begründung erklärt, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben (JF 11/20). Damit sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Der Bundestag berät derzeit über verschiedene Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe. (idea/JF)

 www.euthanasiecommissie.nl

 www.stiftung-patientenschutz.de





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