© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 07/23 / 10. Februar 2023

Landesmedienanstalten wollen keine Wahrheitsministerien sein
Überwachung im Netz
(dg)

Die vierzehn Landesmedienanstalten, die es in Deutschland gibt, sind seit 2020 auch zuständig für die Kontrolle der Einhaltung „journalistischer Standards“ bei Online-Medien. Eva Flecken, die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, sieht ihre Aufgabe als „Medienreguliererin“, die Desinformationen im Netz bekämpfen und den Jugendmedienschutz durchsetzen muß, jedoch nicht als „Wahrheitspolizistin“ (Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte, 12/2022), sondern darin, einen „demokratischen, kritischen  Mediendiskurs“ zu gewährleisten, der nur stattfinde, wenn Netznutzer „transparent“ informiert würden. Dafür überprüfe  sie journalistisch-redaktionelle Angebote weder auf Ausgewogenheit noch auf inhaltliche Richtigkeit, schreibt Flecken in ihrem Beitrag „Kein Grund in Ohnmacht zu fallen“. Es genüge, Verstöße gegen das „journalistische Handwerk“ zu sanktionieren, die stets dann vorliegen, wenn die Nachrichentquelle fehle, Tatsachen aus dem Kontext gerissen werden oder nicht ersichtlich sei, wie repräsentativ Umfragen sind. Im Kern gehe es darum, ob Nutzer die Chance haben zu erkennen, vor welchem Hintergrund die Nachricht entstanden sei. Jüngste Studien belegen, daß bis zu 57 Prozent der Befragten nicht wußten, daß sie auf Facebook Falschinformationen konsumierten. Ein Drittel von ihnen ließ sich durch suggerierte Objektivität sogar von ursprünglich richtigen Ansichten abbringen. Flecken glaubt diese „unsere Demokratie“ gefährdende Entwicklung durch das neue Medienkompetenz-Projekt „Journalismus macht Schule“ zu stoppen, das „für die Jüngsten in unserer Gesellschaft Journalismus nah und erlebbar“ machen soll. 


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