© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/18 / 23. November 2018

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Protestaktion gegen AfD an Schule war unzulässig

BERLIN. Das von einem Schulleiter veranlaßte Verbot einer Protestaktion gegen die AfD in einer Berliner Grundschule ist nach Angaben des Senats rechtens. Aufgrund einer Verwaltungsvorschrift sei es nicht erlaubt, Unterschriftenlisten im Lehrerzimmer auszulegen, erläuterte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) im Berliner Abgeordnetenhaus. „Deshalb ist der Schulleiter hier auf der sicheren Seite.“ Der Direktor der Grundschule im Bezirk Tempelhof-Schöneberg hatte seinen Lehrern untersagt, einen offenen Brief sowie eine Unterschriftenliste der Initiative „Bildet Berlin!“ gegen das AfD-Lehrerportal (JF 43/18) aufzuhängen, mit der die Partei zur Durchsetzung des Neutralitätsgebots an den Schulen beitragen will. (ha)