© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 47/18 / 16. November 2018

Ist das gerechtfertigt?
Rundfunkräte: Immer wieder stehen die Aufwandsentschädigungen in der Kritik
Martina Meckelein / Mathias Pellack

Ehre, wem eh nix gebührt. Nun, einem Ehrenamtler, jedenfalls wenn er oder sie im Rundfunk- oder Fernsehrat sitzt, scheint doch etwas zu gebühren – nämlich Sitzungsgelder. Die werden festgesetzt vom Rundfunkrat. Man stimmt selbst über die Höhe seiner Aufwandsentschädigungen ab. Der RBB-Rundfunkrat, es gibt ihn seit 2003, wollte sich zum ersten Mal seit Bestehen eine Erhöhung des – nennen wir es mal Unkostenbeitrags – gönnen. Doch daraus wurde nichts. Kritik wurde laut. Was ist da los?

Das öffentlich-rechtliche Fernsehen und auch das Radio haben den Auftrag, der deutschen Bevölkerung eine umfassende und freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Das zuständige Aufsichtsgremium ist der Rundfunkrat. Er soll die Einhaltung des Sendeauftrags überwachen. Darüber hinaus ist er für die Wahl des Intendanten zuständig, er kontrolliert die Wahl des Verwaltungsrates, die Jahresberichte und genehmigt den Senderetat. Seine Mitglieder sollen einen repräsentativen Querschnitt der Gesellschaft widerspiegeln. Sie stammen aus Parteien, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Berufsorganisationen und Frauenverbänden.

Weitaus höher als Hartz-IV-Regelsatz

Kritisiert wird seit langem, daß die Parteien teils mehr als 50 Prozent der Mitglieder stellen. So sichern Landesregierungen ihren Einfluß. Neuer ist der Einwand, daß zwar Mitglieder von Religionsgemeinschaften, aber keine Konfessionslosen in den Gremien sitzen. Und daß der Gebührenzahler die Sender zwar finanzieren muß, er aber keinerlei Einfluß weder auf die Sendeinhalte noch auf die Gremienzusammensetzung hat. Unabhängig davon wird allerdings seit Jahren an den Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern harsche Kritik geübt. Sie sind teils weitaus höher als der Höchstregelsatz von Hartz IV mit 416 Euro.

So gönnen sich zum Beispiel die 43 Mitglieder des MDR-Rundfunkrats eine monatliche Aufwandsentschädigung von 676,70 Euro und dazu 56,42 Euro Sitzungsgeld. Den Vogel schießt der WDR ab: Die 60 Mitglieder im Rundfunkrat erhalten 1.000 Euro Aufwandsentschädigung im Monat und 200 Euro bei der ersten monatlichen Sitzung plus 30 Euro bei jeder zusätzlichen Sitzung.

Der Tagesspiegel berichtete kürzlich, daß beim RBB zwar am 1. November in Berlin elf Mitglieder für eine Erhöhung der Sitzungsgelder von 50 auf 60 Euro und der Aufwandsentschädigung von 350 auf 450 Euro gestimmt hätten, aber bei vier Enthaltungen und sechs Nein-Stimmen reichte das nicht zur Zweidrittelmehrheit, um die Erhöhung durchzusetzen.

Die JUNGE FREIHEIT fragte bei zwölf Fernseh- und Hörfunkanstalten nach den Konditionen für Ratsmitglieder. Nur zwei Pressestellen beantworteten die Fragen mit einem Link, alle anderen antworteten ausführlich und transparent. 

Der Rat der Deutsche Welle hat 17 Mitglieder. Gremienmitglieder erhalten 434 Euro, die Vorsitzenden der Ausschüsse und ihre Stellvertreter allerdings 651 Euro, Vorsitzende der Gremien und ihrer Stellvertreter: 868,00 Euro. Der Hörfunkrat des Deutschlandradios hat 40 Mitglieder. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine monatliche Aufwandsentschädigung von 300 Euro, der Vorsitzende erhält 600 Euro und sein/e Stellvertreter/in 450 Euro. Beim RBB wurde nun eine Arbeitsgruppe gegründet, die eine neue Vorlage zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung und der Sitzungsgelder erarbeiten soll. Der amtierende RBB-Rundfunkrat würde von einer Erhöhung nicht partizipieren, er wird im Januar neu entsendet.