© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 47/18 / 16. November 2018

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Ministerinnen: Quote   für Frauen im Bundestag

BERLIN. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat sich für eine Frauenquote im Deutschen Bundestag ausgesprochen. Die Hälfte der Bevölkerung sei weiblich, dies solle sich auch im Parlament widerspiegeln, sagte die SPD-Politikerin am Montag anläßlich des 100. Jahrestages der Einführung des Frauenwahlrechtes in Deutschland. Damit stellte sich Giffey hinter die Forderung ihrer Kabinettskollegin, Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Diese hatte am Sonntag eine Änderung des Wahlrechts zugunsten des Frauenanteils angeregt. Von der Regierungsbank schaue sie auf die Fraktionen von AfD, FDP und CDU/CSU, wo ganz oft ein Meer von grauen Anzügen sitze, beklagte Barley in der Bild am Sonntag. „Das ist kraß.“ Ihr Vorschlag: Größere Wahlkreise mit zwei direkt gewählten Abgeordneten unterschiedlichen Geschlechts. Die FDP sprach von einem „irritierenden“ Vorschlag. Auch noble Ziele dürften nicht mit verfassungswidrigen Vorschlägen verfolgt werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann. „Das gilt erst recht für eine Bundesjustizministerin.“ (ha/tb)

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Mitwirkungspflicht für Asylbewerber erweitert

BERLIN. Flüchtlinge müssen künftig bei der Überprüfung ihrer Asylbescheide mitwirken. Bislang gab es eine ausdrückliche Pflicht dazu nur beim Antrag auf Asyl, nicht aber bei dessen Überprüfung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren. In Zukunft müssen Betroffene auch beim Überprüfungstermin die erforderlichen Papiere vorlegen oder erkennungsdienstliche Maßnahmen zulassen. Andernfalls kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Geldbußen oder Gefängnisstrafen verhängen. Zudem könnten Widerrufs- und Rücknahmeverfahren negativ entschieden werden, sollte ein Asylbewerber seine Unterstützung unterlassen. Die Bescheide werden in der Regel spätestens nach drei Jahren überprüft oder wenn neue Erkenntnisse über den Betroffenen vorliegen. Dies kann etwa auch bei Zweifeln seiner Identität der Fall sein. „Es ist niemandem zu erklären, daß eine Überprüfung des Schutzbedarfs schon deswegen ins Leere läuft, weil die betreffenden Personen zu einem festgesetzten Termin beim Bamf derzeit gar nicht erscheinen müssen“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Durch die Mitwirkungspflicht könne das Amt genau überprüfen, ob seine ursprüngliche Entscheidung richtig gewesen sei. Dies trage zu mehr Qualität der Asylverfahren bei, begründete Seehofer die Entscheidung. Neben Union und SPD stimmten auch AfD und FDP dem Gesetzentwurf zu. Grüne und Linkspartei lehnten ihn ab. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, bezeichnete die Regelüberprüfungen als reine Schikane, die die Betroffenen verunsichere. (ls)





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