© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 39/18 / 21. September 2018

Existenzbedrohung für Informationsanbieter
Mit Verzögerung: EU-Parlament beschließt neues Urheberrecht / Gesetzesentwurf geht ins Trilogverfahren
Gil Barkei

Nachdem der EU-Rechtsausschuß es bereits im Juni beschlossen hatte (JF 27/18), das EU-Parlament im Juli aber noch überraschend für eine Verzögerung sorgte (JF 29/18), kommt es nun: Am 12. September stimmten die Abgeordneten in Straßburg mit 438 zu 226 Stimmen für ein neues europäisches Urheberrecht. Dieses möchte Plattformen wie Facebook oder Youtube dazu verpflichten, Inhalte vor der Veröffentlichung auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Wie in den Monaten zuvor fielen die Reaktionen geteilt aus. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV, die sich seit Monaten für eine Neuregelung stark gemacht hatten, begrüßten die Entscheidung. Ein gestärktes Leistungsschutzrecht soll Nachrichtenaggregatoren wie Google News künftig untersagen, Überschriften und Textauszüge unlizenziert in eigene Links und Nachrichtenangebote zu übernehmen. „Journalistische Inhalte müssen auch im Internet marktwirtschaftlich finanzierbar bleiben“, betonte VDZ-Vizepräsident Philipp Welte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. 

Kritiker warnen dagegen vor Internetzensur und einer Einschränkung der Meinungsfreiheit. Zwar werden in dem überarbeiteten und jetzt beschlossenen Gesetzesentwurf „Upload-Filter“ nicht mehr explizit genannt, aber Digitalverbände und Internetaktivisten befürchten, daß Unternehmen aus Angst vor möglichen Klagen der Urheberrechte­inhaber trotzdem Filter einführen und so streng programmieren werden, daß auch einwandfreies Material beanstandet wird. Dominic Kis von der Aktivistengruppe „Save the Internet“ spricht daher von einer Existenzbedrohung für „Blogger, Nachrichten- oder Wissensportale“. 

Da der Entwurf jedoch derart heftig umstritten ist, greift das Trilogverfahren. Das Parlament schickt Vertreter in Gespräche mit der EU-Kommission und dem Europäischen Rat, in denen erneut verhandelt wird. Die finale Abstimmung könnte danach im Frühling 2019 stattfinden.