© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 37/18 / 07. September 2018

Thalers Streifzüge
Thorsten Thaler

Neulich im Restaurant: Wir ergattern einen schönen Tisch direkt zur offenen Terrassenseite hin. Während wir auf das Essen warten, wollen wir schon einmal den gut gekühlten Chardonnay genießen. Doch gerade als meine Begleiterin trinken will, stößt sie einen Schreckensschrei aus und spuckt den Wein quer über den Tisch, wobei auch ich noch etwas abbekomme. Grund: Um ein Haar wäre sie von einer Wespe gestochen worden beziehungsweise hätte sie verschluckt. Nun sind Bienen- und Wespenstiche in Mund und Rachen besonders gefährlich. Die Zunge kann sekundenschnell anschwellen, was wiederum zu Atemnot und damit zu einer im schlimmsten Fall lebensbedrohlichen Situation führen kann. Kein Wunder, daß mich der Gesichtsausdruck meiner Begleiterin an Edvard Munchs „Schrei“-Figur erinnert, der laut dem emeritierten Kunsthistoriker Reinhold Heller (Chicago) einen „extremen Schockzustand“ ausdrückt.


Tage später werde ich bei anderer Gelegenheit von gleich drei aufdringlichen Wespen traktiert. Als sie keine Ruhe geben und ich immer genervter werde, gelingt es mir, zwei von ihnen in die ewige Insektenhölle zu schicken. Theoretisch könnte ich wegen dieser Missetat nun ein saftiges Bußgeld aufgebrummt bekommen, wie ich erst jüngst aus der Kolumne meines Kollegen Christian Dorn (JF 36/18) erfahren habe. Vorher wußte ich das nicht, inzwischen habe ich mich mit dem Thema jedoch ein wenig vertrauter gemacht. Laut Paragraph 39 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, „wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten“. In Berlin kann mich das bis zu 5.000 Euro kosten, in Nordrhein-Westfalen und Thüringen sogar bis zu dem Zehnfachen. Das sind stolze Summen – auch wenn die promovierte Biologin Melanie von Orlow vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu) laut Bild-Zeitung noch nie von einem Fall gehört habe, der vor Gericht verhandelt worden sei. Nun, wie auch immer, ein schlechtes Gewissen habe ich ohnehin.


Abschiednehmen: Wer Ozzy Osbourne, einen der ganz Großen des Rock- und Metalzirkus, noch ein letztes Mal live erleben will, kann ab diesen Freitag (7. September) für ausgewählte Shows in Deutschland Karten buchen. Der ehemalige Black-Sabbath-Sänger kommt auf seiner „No More Tours“-Abschiedstournee im Februar 2019 nach München, Frankfurt am Main, Hamburg und Berlin. Als Vorgruppe mit von der Partie: Judas Priest!