© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 34/18 / 17. August 2018

Kriminell erzogen
Libanesische Clans: Einbürgerung dient nur dem Schutz vor Ausweisung
Roman Reusch

Am Anfang standen perfekt gefälschte palästinensische Flüchtlingsausweise. Heute geht es um Tötungsdelikte, Raub, Nötigung, Drogenhandel und Hehlerei. Die Mhallamiye-Kurden, in den achtziger Jahren als angeblich vor dem Libanon-Krieg geflüchtete Palästinenser bei uns aufgenommen, machen heute als kriminelle Clans von sich reden, terrorisieren ganze Stadtviertel, begehen schwerste Straftaten und halten Polizei und Staatsanwaltschaften auf Trab.

Sämtliche Versuche des Staates, den Clans Paroli zu bieten, sind bisher kläglich gescheitert. Lange hat die Politik versucht, das Problem zu leugnen, mindestens kleinzureden. Jeder, der es wagte, die wirkliche Größe der Probleme anzusprechen, bekam es mit der „Ausländerhasser“-Keule zu tun. Vor einem Jahr ordnete der Bundestag schließlich das Recht der Einziehung neu und beschloß Regelungen, die die Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte erleichtern sollen. Ersichtlich im Hinblick darauf beschlagnahmte die Berliner Staatsanwaltschaft im Juli nicht weniger als 77 Immobilen einer arabischen Großfamilie. Vorwurf: Geldwäsche. Klingt wie ein großer Coup. Das von allen Fachleuten geforderte Prinzip der Beweislastumkehr, wonach jeder Kriminelle den legalen Erwerb seines Vermögens beweisen muß, um der Einziehung zu entgehen, konnte der Gesetzgeber indes nicht realisieren – wegen entgegenstehender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Nach bald vierzigjähriger Aufenthaltsgeschichte in Deutschland handelt es sich um eine ausgesprochene Erfolgsgeschichte – aus deren Sicht. Nirgendwo sonst hat man sie derart ungestört ihren „Geschäften“ nachgehen lassen wie in der liberalen Bundesrepublik. Inzwischen beherrschen sie weite Teile des Organisierten Verbrechens und dringen in immer mehr Bereiche vor. Sie erwerben nicht mehr nur prächtige Immobilien im Südlibanon, sondern investieren ihr Geld längst auch im Inland, was der gängigen Praxis mafiöser Organisationen entspricht.

Wie schon zuvor in der Türkei und dem Libanon legten die Mhallamiye-Kurden keinerlei Wert auf Integration, sondern blieben unter sich. Ihren Lebensunterhalt bestritten sie aus Sozialleistungen und engagierten sich in jeder gewinnbringenden Form von Kriminalität. In diesen türkisch-kurdisch-libanesischen Großfamilien wird zudem nicht selten konsequent auf eine professionelle Kriminalitätsausübung hin erzogen. Aus Berichten von Mitarbeitern des Jugendstrafvollzuges wurde mir bekannt, daß Jugendliche aus solchen Familien schildern, wie sie von Kindesbeinen an von ihren Müttern zum Stehlen angehalten wurden und beispielsweise erst nach Hause zurückkehren durften, wenn eine bestimmte Mindestbeutesumme erreicht war.

In diesen Familien gilt seit je her der Leitsatz: Knast ist für Männer. Bei ihnen wird somit als völlig normal vorausgesetzt, daß ihre Männer früher oder später Haftstrafen zu verbüßen haben. Dies ist Teil des „Geschäftskonzepts“. Staatliche Versuche, die Jugendlichen anzuhalten, zu lernen und zu arbeiten, kommen dem Versuch gleich, Wasser mit einem Sieb aufzufangen. Sie erleben schließlich, daß ihre Väter, älteren Brüder, Cousins und Onkel ebenfalls kaum lesen und schreiben können und trotzdem „dicke“ Autos fahren. Die meisten dieser jungen Männer wachsen in einem Umfeld auf, für das die Begehung auch schwerster Straftaten zur völligen Normalität gehört, weshalb viele auch schon in strafunmündigem Alter delinquent werden.

Bei dieser familiären „Neigung“ wundert es nicht, daß die Clan-Chefs schon früh Maßnahmen ergriffen haben, um die Familienmitglieder vor Ausweisung zu schützen. Einbürgerung ist dafür der Königsweg. Die Strategie bestand darin, die Frauen der Familie, die die geltenden formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllten, ihre Einbürgerung beantragen zu lassen. Auf diese Weise waren die hochkriminellen Ehemänner und Söhne dieser nunmehr „deutschen“ Ehefrauen und Mütter stark vor Ausweisung geschützt. Schließlich machte im Jahr 2000 die rot-grüne Bundesregierung den Clans aber das Geschenk eines neuen Staatsbürgerschaftsrechts. Danach konnten hier geborene Kinder von Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Unter der zahlreichen Nachkommenschaft der ersten aus dem Libanon hier angekommenen Clan-Mitglieder wimmelt es seither geradezu von deutschen Staatsbürgern. Das ist der Grund, weshalb die AfD in ihrem Programm beim Staatsangehörigkeitsrecht die Rückkehr zum früheren Abstammungsprinzip fordert.

Selbst wenn die neuen Möglichkeiten zur Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte greifen sollten, wären die Clans aber noch lange nicht besiegt. Sie würden sich den neuen Gegebenheiten anpassen und Gegenmaßnahmen finden. Wer das Problem an der Wurzel packen will, muß daher bereit sein, die Clan-Mitglieder außer Landes zu schaffen und zu diesem Zweck eine besonders heilige Kuh zu schlachten, nämlich die erfolgten Einbürgerungen und Geburten als Deutsche wieder rückgängig zu machen. Deshalb fordert die AfD in ihrem Programm, die Ausbürgerung krimineller Angehöriger krimineller Clans möglich zu machen. Das mag bei vielen arglosen Mitbürgern Schnappatmung auslösen, es gilt aber zu begreifen, daß wir den Kampf gegen die Clans andernfalls verlieren werden.






Roman Reusch war bis zu seinem Einzug in den Bundestag über die Landesliste der AfD Brandenburg Leitender Oberstaatsanwalt in Berlin.