© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 33/18 / 10. August 2018

Blick in die Medien
Rechtsbruch in vier Schritten
Tobias Dahlbrügge

Die Linken sind der neue Adel in Deutschland: Sie schauen verächtlich auf das einfache Volk herab und fühlen sich nicht an Gesetze gebunden. Paßt ihnen etwas nicht, setzen sie sich einfach von höherer Moral erhoben darüber hinweg. Der Rechtsbruch heißt dann „Zivilcourage“, und die Rechtsbrecher werden als „Aktivisten“ geehrt.

Die taz gibt ihren Lesern sogar Handreichungen für erfolgreiche Gesetzesüberschreitungen und fordert „die Sache selbst in die Hand zu nehmen“. In einer „Anleitung zum Ungehorsam“ wurde Schritt für Schritt erklärt, wie man Abschiebungen verhindert. Als leuchtendes Beispiel wird die schwedische Sozialarbeiterin Elin Ersson gefeiert, die kürzlich die Abschiebung eines afghanischen Straftäters per Flugzeug vereitelte, indem sie durch Nötigung den Start der Maschine verhinderte.

„Ist das noch Journalismus“ oder vielmehr Teil einer links-aktionistischen Bewegung?

Da für die taz jeder Ausländer qua Herkunft ein edleres Wesen darstellt, ist es nur logisch, daß die Anleitung zur eigenen Erhöhung über den Rechtsstaat auch Phantomschmerzen wie „Racial Profiling“ oder „rassistische Polizeigewalt“ abhandelt. Selbst andere Medien sahen den Beitrag kritisch und argumentierten, nicht jede Abschiebung sei ungerecht. Der Branchendienst Meedia fragt: „Ist das noch Journalismus?“ Und Bild-Chef Julian Reichelt stichelte auf Twitter: „In Teil 2 lesen Sie: Freiheit für Jürgen! Wie Sie Leute aus dem Knast holen, die Ihrer Meinung nach zu Unrecht sitzen.“

Die Anleitung ist so formuliert, daß man der taz juristisch nicht vorwerfen kann, zu Straftaten aufzurufen, obwohl jeder genau dies herauslesen kann. Für erfahrene „Aktivisten“ und Nachfolger, die den Aufruf ernstnehmen, bietet das Blatt mit bewegung.taz.de gleich die passende Plattform an, um Termine, Veranstaltungshinweise und Erfahrungen auszutauschen. Die Autoren sind derselbe Typus, der nach Staatsanwalt und Strafrecht schreit, wenn „Identitäre“ gewaltfrei ein Banner entrollen.