© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 31-32/18 27. Juli / 03. August 2018

Meldungen

Abschiebeabkommen mit Tunesien vereinbart

Tunis/Brüssel. Nach Jahren der Verhandlung hat Belgien ein Migrationsabkommen mit Tunesien unterzeichnet. Tunesien, so der belgische Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Franken, sei ein entscheidender Partner, und die verstärkte Zusammenarbeit bei der Migration werde beiden Seiten zugute kommen, so der Politiker der nationalkonservativen N-VA. Stolz twitterte er vergangene Woche: „Ja!!! Nach Marokko nun auch ein Migrations-und Rückführungsabkommen mit Tunesien unterzeichnet! Wunderbar.“ Laut einer Erklärung des belgischen Innenministeriums zielt das unterzeichnete „Memorandum of Understanding“ auf eine Stärkung der Kooperation im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Handels mit Waffen, Drogen und beim Menschenhandel. (ctw)





Ungarn weist Klage der EU-Komission zurück

BUDAPEST. Die regierende Fidesz-Partei hat der Europäischen Kommission vorgeworfen, die Migration zu unterstützen und die „Soros-Organisationen“ zu  „schützen“. Das Stop-Soros-Gesetz und die Verfassungsänderung, die die Ansiedlung von Migranten in Ungarn verbiete, stehe Brüssel  im Weg, deshalb habe die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und vor dem Gerichtshof der EU Klage eingereicht, erklärte die Partei. „Solange das Fidesz-Christdemokraten-Bündnis an der Regierung ist, werden ‘Stop Soros’ und die Verfassungsänderung beibehalten, weil das ungarische Volk klargemacht hat, daß es nicht erwünscht ist, daß Ungarn zu einem Einwanderungsland gemacht wird.“ Die Kommission kritisiert, daß die „Stop Soros“-Gesetze jegliche Unterstützung unter Strafe stelle, die von Personen im Namen nationaler, internationaler und nichtstaatlicher Organisationen für Personen geleistet werde, die in Ungarn Asyl oder einen Aufenthaltstitel beantragen möchten. Zudem, so die Kritik Brüssels, führten die neuen Rechtsvorschriften neue Gründe für die Unzulässigkeit von Asylanträgen ein. Demnach werde das „Recht auf Asyl ausschließlich auf Personen beschränkt, die direkt von einem Ort, an dem ihr Leben oder ihre Freiheit gefährdet ist“, nach Ungarn kämen. „Für uns steht die Sicherheit der Ungarn an erster Stelle“, betonte Außenminister Péter Szijjártó und kündigte an, das sein Land dem globalen UN-Migrationspakt nicht beitritt. Das Dokument betrachte die Migration als grundlegendes Menschenrecht, so Szijjártó, Migranten bekämen die gleichen Leistungen wie die eigenen Staatsbürger. Zudem sei zuvor die Rede davon gewesen, daß der Pakt nicht bindend sei. Es sei aber festgelegt worden, daß alle Länder ihr eigenes nationales Programm aufstellen müßten, um den Pakt umzusetzen. (ctw)