© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 26/18 / 22. Juni 2018

Meldungen

Flüchtlingskinder ohne  Anspruch auf Hartz IV 

KASSEL. Kinder anerkannter Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Hartz IV. Dies hat das Bundessozialgericht vergangene Woche entschieden und damit die Klage einer abgelehnten, aber geduldeten Asylbewerberin auf Hartz IV abgelehnt. Ein Anspruch auf Geld bestehe nach EU-Gesetz nur auf sogenannte Analogleistungen, berichtete Spiegel Online. Die Analogleistungen seien nicht zwingend aus demselben sozialen System zu zahlen wie bei Staatsangehörigen. Kindern von Asylberechtigten stünden laut EU-Recht dieselben Sozialleistungen zu wie Deutschen in einer vergleichbaren Situation. Die Irakerin hatte im Jahr 2010 Hartz IV einklagen wollen. Sie war damals 14 Jahre alt. Im Gegensatz zu ihrem Vater, der anerkannter Asylbewerber sei, werde sie lediglich geduldet. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte als vorhergehende Instanz genauso entschieden. Bei den Analogleistungen handelt es sich um Asylbewerberleistungen für Flüchtlinge, die länger als 15 Monate in Deutschland leben. Die Leistung bemißt sich an der Sozialhilfe. (mp)





Neuer Bamf-Chef für harte Linie in Asylpraxis

Berlin. Nachfolger der vergangene Woche entlassenen Präsidentin Jutta Cordt als Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wird Hans-Eckhard Sommer. Dies hat das Bundesinnenministerium am Montag bestätigt. Der promovierte Jurist Sommer war bisher als Ministerialrat Leiter des Sachgebiets Ausländer- und Asylrecht im bayerischen Staatsministerium des Innern. Er gilt als Vertreter einer migrationspolitischen „Law and Order“-Linie. Sommer war als Experte im Untersuchungsausschuß des Bundestags zum Fall Amri angehört und befragt worden (JF 18/18). Dabei hatte er betont, daß das Ausländerrecht ein Sicherheitsgesetz sei. Manche Bundesländer hätten es dagegen „zu einem Integrations- oder Willkommensgesetz umgedeutet“, kritisierte Sommer im April. Die früher übliche Bezeichnung Ausländerpolizei sei seiner Meinung nach „durchaus sinnvoll“. Mit Blick auf die Bundesbehörde, deren Leitung er nun übernimmt, hatte Sommer in seiner Stellungnahme vor dem Bundestag gefordert, das Bamf müsse „bereits im Asylverfahren in viel größerem Umfang als bislang die bestehenden Mitwirkungspflichten dazu nutzen, um die wahre Identität und Herkunft eines Ausländers festzustellen“. Dies sei schon deshalb relevant, „weil Faktoren wie Herkunftsland und Alter eines Ausländers wesentlich für die Entscheidung über Schutzgründe sind“, mahnte Sommer. Er kritisierte in diesem Zusammenhang die große Zahl von als schutzberechtigt anerkannten Personen mit „Herkunftsland ungeklärt“. Stehe die Identitätsfeststellung durch die Ausländerbehörden erst am Ende des Prozesses, befänden sich abgelehnte Asylbewerber meist „schon jahrelang unter falscher Identität im Land“. (vo)





Umfrage der Woche

Fußballweltmeisterschaft: Kann Deutschland seinen Titel verteidigen?

Ja, gerade nach schwachen Vorbereitungsspielen lief Deutschland zur Höchstform auf. 8 %

Ja, die deutsche Fußballnationalmannschaft ist stärker denn je. 2 % 

Nein, dem Team mangelt es nach der Erdogan-Affäre an Zusammenhalt. 44 %

Nein, die aktuelle Mannschaft kann es sportlich nicht mit den besten der Welt aufnehmen. 45 %

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Aktuelle Umfrage: Asylstreit in der Union: Sollte die CSU deutschlandweit antreten?

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