© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 26/18 / 22. Juni 2018

Zitate

„Die wirklich spannende Frage ist folgende: Merken die Bürger schnell genug, was passiert, damit sie noch das Establishment abwählen und dem Handeln der gegen sie agierenden Institutionen (wie vieler Gerichte oder dem Bamf) ein Ende setzen können? Oder ist bis dahin das Wahlrecht in seiner Wirksamkeit, beispielsweise durch radikale Kompetenzverlagerung nach Brüssel, bereits so eingeschränkt, daß das System nicht mehr abwählbar ist? Daran arbeiten Politiker wie Merkel und Macron ganz offen und sichtbar. Hoffen wir, daß sie nicht zum Ziel kommen – dann Gnade uns Gott, denn es würden die von Hobbes beschriebenen und aus dem 16. und 17. Jahrhundert bestens bekannten Voraussetzungen für den Bürgerkrieg erfüllt.“

Johannes Eisleben, Publizist, auf achgut.com am 13. Juni 2018





„Das Problem ist: Je mehr Einzelfälle passieren, desto weniger läßt sich sagen, es handele sich nur um Einzelfälle. (...) Über Monate wurden kritische Stimmen diskreditiert. Das Gericht der moralischen Aburteilung ging los, bevor der ‘Beschuldigte’ überhaupt Gehör fand. Es entstand der Eindruck, die Grundachsen des Landes sollten verschoben werden, ohne daß darüber ein Diskurs erlaubt sein sollte.“

Prof. Dr. Andreas Rödder, Historiker, im Interview mit dem „Stern“ vom 14. Juni 2018





„Eine Debatte über ‘Rassismus und Islamfeindlichkeit’ fordert ausgerechnet der Vorsitzende des ZMD, der in seinem Verband die ATIB (Graue Wölfe), die IGD (Muslimbruderschaft) und das IZH (verlängerter Arm des Iran) sitzen hat. Es ist so dermaßen lächerlich – und viele fallen immer noch auf diese ewige Opferrolle herein.“

Markus Hibbeler, Pressefotograf und Netzaktivist, auf Facebook am 14. Juni 2018





„Juristisch ist die von Horst Seehofer geplante Zurückweisung unmittelbar an der Grenze, das heißt die Nichtgenehmigung der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, verfassungskonform. Nach Art.16a, Absatz 1 des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asylrecht. Nach Art.16a, Absatz 2 des Grundgesetzes kann sich darauf nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Das mögen Grüne und Linke und Flüchtlingsorganisationen bedauern, aber es ist einfach die Verfassungslage.“

Ehrhart Körting, SPD, früherer Berliner Innensenator, auf tagesspiegel.de am 18. Juni 2018





„Heimat, sagte Merkel, sei ein „offenes Angebot des gemeinsamen Gestaltens unserer Gesellschaft“. Erkennbar denkt sie bei Heimat nicht an Tannenwald, Schützenfest und Grundgesetz, sondern an bunte Knete, die im gruppendynamischen Prozeß verformt werden darf. Ein Begriff wird bis zur Unkenntlichkeit gedehnt.“

Gabor Steingart, ehemaliger Chefredakteur des „Handelsblatt“, in seinem „Morning Briefing auf www.gaborsteingart.com am 19. Juni 2018