© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 25/18 / 15. Juni 2018

Meldungen

Franco A.: Geplante Tat nicht staatsgefährdend 

FRANKFURT/MAIN. Gegen den Bundeswehroffizier Franco A. wird nicht vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verhandelt. Wie das Gericht mitteilte, fehle ein hinreichender Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die übrigen Anklagepunkte der Bundesanwaltschaft – Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug – fielen in die Zuständigkeit des Landgerichts Darmstadt, heißt es in dem Beschluß. Den Ermittlern zufolge habe A. unter der Legende des syrischen Flüchtlings „David Benjamin“ Attentate auf hochrangige deutsche Politiker verüben wollen. Diese Hypothese war in jüngster Vergangenheit jedoch in Zweifel gezogen worden (JF 18/18). Auch die Bundesregierung hatte Anfang März mitgeteilt, daß dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst bisher keine Erkenntnisse vorlägen, „die auf ein rechtsextremistisches Netzwerk innerhalb der Bundeswehr hindeuten“. Der Beschluß des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. (vo)





Gauck warnt vor falscher Rücksichtnahme

BERLIN. Ex-Bundespräsident Joachim Gauck hat vor falscher Rücksichtnahme gegenüber Einwanderern gewarnt. „Ich finde es nicht hinnehmbar, wenn Menschen, die seit Jahrzehnten in Deutschland leben, sich nicht auf deutsch unterhalten können, keine Elternabende ihrer Kinder besuchen oder diese sogar vom Unterricht oder vom Sport fernhalten“, sagte er der Bild-Zeitung. „Wir erwarten von denen, die zu uns kommen, daß sie bereit sind, das Land, wie es gewachsen ist, und seine Werte zu akzeptieren“, fügte er hinzu. Gauck lobte zudem die Rückkehr des Begriffes „Heimat“ in die öffentliche Debatte. (tb)





Linken-Politiker wegen Wahlfälschung verurteilt 

Osnabrück. Das Landgericht Osnabrück hat vier Kommunalpolitiker der Linkspartei der Wahlfälschung für schuldig befunden. Sie erhielten Bewährungsstrafen, die von sieben Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monaten Haft reichen. Ein Familienangehöriger des Haupttäters wurde zudem wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Die Angeklagten hatten bei der niedersächsischen Kommunalwahl 2016 die Briefwahl in Quakenbrück manipuliert (JF 12/17). Dabei hatten sie vor allem für in der Kommune lebende Westthrakientürken, die kaum der deutschen Sprache mächtig waren, Briefwahlunterlagen angefordert, ausgefüllt und mit gefälschten Unterschriften versehen. Dadurch wurde die Linkspartei mit 21,55 Prozent drittstärkste Kraft und konnte die Zahl ihrer Mandate im Stadtrat mehr als verdoppeln. Nach Bekanntwerden des Betrugs wurde die Wahl in Teilen wiederholt. (vo)