© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 22/18 / 25. Mai 2018

Eine Abschaffung ist unwahrscheinlich
Rundfunkbeitrag: Das Bundesverfassungsgericht befaßt sich mit vier Klagen gegen die Zwangsgebühr
Christian Schreiber

Vielen Bürgern treibt er regelmäßig die Zornesröte ins Gesicht: der Rundfunkbeitrag. Das derzeitige Modell, in dem der Beitrag monatlich jeweils einmal pro Haushalt fällig wird, halten viele Menschen für ungerecht, weil es Alleinlebende deutlich stärker belaste als Wohngemeinschaften. 

Daher verhandelt das Bundesverfassungsgericht seit der vergangenen Woche über die Rechtmäßigkeit der Regelung. Ein Urteil der Verfassungsrichter zu der umstrittenen Zwangsabgabe ist erst in einigen Monaten zu erwarten. Aber bereits jetzt steht fest, daß das Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Umstrukturierung des Rundfunkbeitrags anordnen kann, jedoch auf keinen Fall seine Abschaffung. 

Das Verfassungsgericht befaßt sich derzeit mit vier Beschwerden, die von drei Privatleuten und vom Autoverleiher Sixt geführt werden. Sie klagen einerseits, daß die Gebühr eine Steuer sei und daher vom Bund erhoben werden müsse und nicht wie bisher von den Ländern. Das Gericht ließ bereits durchblicken, daß es dies anders sehen könnte. 

Interessanter ist ohnehin eine andere Frage: Die Kläger kritisieren, daß der Rundfunkbeitrag gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoße und somit verfassungswidrig sei, weil er unabhängig davon erhoben werde, ob und in welcher Anzahl in einer Wohnung Empfangsgeräte vorhanden seien. Der Autovermieter moniert außerdem die Beitragsbemessung für Unternehmen nach der Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Firmenautos. Dies benachteilige Unternehmen mit vielen Filialen, erklärte ein Sixt-Sprecher vor Gericht. 

Das Argument, daß nicht jeder, der  den Beitrag bezahlt, auch ein Empfangsgerät benutze, scheint die Karlsruher Juristen nicht unbedingt zu beeindrucken. „Wenn der Vorteil jedem zur Verfügung steht, dann kann man von jedem den Beitrag erheben“, sagte Verfassungsrichter Michael Eichberger in einer ersten Einschätzung. Dennoch bleibt der Ausgang des Verfahrens spannend. In einem Urteil von 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht schon entschieden, daß die Staatsfreiheit der Öffentlich-Rechtlichen auch durch eine „unabhängige Finanzierung“ gesichert werden müsse. 

Daß sich das Gericht aber mit dem Thema befaßt, zeigt nach Expertenmeinung, daß die Richter offenkundig doch Bauchschmerzen mit der bestehenden Regelung haben. „Das heißt, das Gericht sagt, die Kläger haben ein berechtigtes Interesse, daß Karlsruhe sich damit auseinandersetzt“, erklärte der Medienrechtler Bernd Holznagel gegenüber der Süddeutschen Zeitung. „Ansonsten hätten sie das Verfahren für unzulässig erklärt.“