© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 21/18 / 18. Mai 2018

Meldungen

Asylskandal: Minister sei früher informiert worden 

Bremen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll im Skandal um unrechtmäßige Asylanerkennungen in Bremen deutlich früher informiert gewesen sein als bislang bekannt. Die damalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Josefa Schmid, wandte sich bereits Anfang März an Seehofer, der damals noch Ministerpräsident Bayerns gewesen war, heißt es in Medienberichten. In mehreren E-Mails soll Schmid die Vorgänge in Bremen geschildert haben. Die Staatskanzlei habe den Eingang bestätigt, eine Antwort habe sie jedoch nie erhalten. Schmid hatte schwere Vorwürfe gegen die Behördenleitung erhoben. Diese habe kein Interesse an der Aufklärung der Affäre gehabt, „um nicht dem Ansehen des Bundesamtes zu schaden“. Es gehe um „mindestens 3.332“ falsch bearbeitete Asylanträge. Es sei der „bisher größte Flüchtlingsskandal“ in Deutschland“. (ls)





Schiedsgericht lehnt Ausschluß Höckes ab 

Erfurt. Das Landesschiedsgericht der AfD Thüringen hat vergangene Woche den Antrag des Bundesvorstands auf Parteiausschluß des Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke abgelehnt und als unbegründet zurückgewiesen. Höcke habe mit den anstößigen Äußerungen zum Berliner Holocaust-Mahnmal und zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit weder gegen die Satzung noch gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei verstoßen. (vo)





Grundschullehrerin darf kein Kopftuch tragen 

Berlin. Eine moslemische Grundschullehrerin darf weiterhin nicht mit Kopftuch an einer Berliner Grundschule unterrichten. Das Berliner Arbeitsgericht bestätigte damit die Haltung des Landes Berlin, das die Frau wegen des religiösen Symbols an ein Oberstufenzentrum versetzt hatte, wo sie eine Willkommensklasse unterrichten sollte. Das Gericht erklärte, es habe keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes, das während des Dienstes das Tragen sichtbarer religiöser oder weltanschaulicher Symbole verbietet. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 geurteilt, landesgesetzliche Kopftuchverbote seien nur zulässig, wenn konkrete Gefahren für den Schulfrieden zu erwarten sind. CDU-Integrationspolitikerin Cornelia Seibeld zeigte sich im Tagesspiegel erfreut über das Urteil: „Wir begrüßen die heutige Entscheidung und sehen unsere Position bestätigt. Berlin braucht neutrale Schulen.“ Auch die AfD äußerte sich positiv über das Urteil. „Alles andere wäre ein weiterer Kniefall vor einem immer aggressiver auftretenden politischen Islam, zu dessen äußeren Zeichen der Unterdrückung der Frau das Kopftuch gehört“, teilte der integrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hanno Bachmann, mit. (tb)