© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 21/18 / 18. Mai 2018

Universelle Menschenrechte versus lokale Kultur
Vom Recht aufs Eigene
Jürgen Liminski

O-Ton Viktor Orbán: „Die wichtigste Aufgabe der neuen Regierung wird die Bewahrung der Sicherheit und christlichen Kultur Ungarns sein.“ Deshalb will der ungarische Premier mit seiner Zwei-Drittel-Mehrheit in der Verfassung festlegen, daß sich „keine fremde Bevölkerung“ in Ungarn ansiedeln dürfe. Das ist eine doppelte Provokation für die EU-Technokraten. Zum einen, weil es die Brüsseler Flüchtlingsverteilungspolitik aushebelt, denn Verfassungsrecht und EU-Recht sind gleichrangig, zum anderen, weil es die Multikulti-Ideologie des linksliberalen Mainstreams im Kern trifft.

EU-Politiker und viele Medien werden aufheulen und ihn als Nationalisten beschimpfen. Natürlich gilt für die Ungarn der Satz Kants aus „Zum Ewigen Frieden“, wonach niemand ursprünglich mehr Recht hat, an einem Ort zu sein als ein anderer. Aber das beschreibt einen prähistorischen, eben „ursprünglichen“ Zustand, das Recht auf Heimat und Identität jedoch ist eine Frage der gewachsenen Kultur. Auch universelle Menschenrechte müssen Geschichte und Kultur Rechnung tragen.

Mit diesem Vorhaben liegt Orbán im Trend. Immer mehr Bürger in Europa wehren sich gegen kulturelle Überfremdung. Orbán hat das im Wahlkampf aufgegriffen und will das Versprechen einlösen. Jetzt liegt es an den wertfreien Funktionären in Brüssel, ihre Multikulti-Denkschule gegen Budapests Vorstoß zu verteidigen.