© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/18 / 27. April 2018

Große Chancen des innovativen Roboterjournalismus
Medienrechtlich unbedenklich
(dg)

Immer öfter drängen publizistische Reaktionen auf die für die Wiederherstellung des Rechts und gegen die Masseneinwanderung gerichtete „Erklärung 2018“ den Verdacht auf, die Texte stammen von Maschinen. Das ist nicht abwegig, gilt doch der „Roboterjournalismus“ schon seit einiger Zeit als Synonym für „innovative Medienentwicklung“ (Seite 17). Auf den Münchner Medientagen 2017 wußte der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger die „großen Chancen“ zu rühmen, die sich mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) böten. Eine norwegische Agentur hat bei den letzten Parlamentswahlen im Sommer 2017 erstmals einen Roboter eingesetzt, um die Ergebnisse zu melden. Und in der inzwischen entstandenen munteren Debatte über KI am Redaktionstisch finden sich Ergebnisse von Umfragen, denen zufolge Leser vom PC komponierte Nachrichten verständlicher finden als die von Menschen produzierten. Johannes Weberling, Honorarprofessor für Medienrecht an der Viadrina Frankfurt/Oder, gibt jetzt auch von juristischer Seite grünes Licht (Neue Juristische Wochenschrift, 11/2018). Roboterjournalismus sei medienrechtlich unbedenklich und vom Schutzrecht des Grundrechts der Pressefreiheit „ohne Frage umfaßt“, sofern die Softwarewerkzeuge durch professionelle Journalisten „vollumfänglich inhaltlich bestimmt“ und nicht nur stichprobenartig kontrolliert werden. 


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