© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 18/18 / 27. April 2018

Meldungen

BGH erlaubt den Einsatz von Werbeblockern

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem vergangene Woche Donnerstag verkündeten Urteil den Einsatz des Werbeblockers AdBlock Plus der Firma Eyeo erlaubt. Das Gericht weist damit eine Unterlassungsklage von Springer ab. Da die Nutzer über den Einsatz des Filters frei entschieden, liege keine direkte Geschäftsbehinderung durch Eyeos vor. Zudem könne sich der Verlag wehren und Nutzern mit Werbeblockern den Zugang zu seinen Angeboten verwehren. Springer kündigte Verfassungsklage an. „Wir sehen im heutigen Urteil eine Verletzung der über Artikel 5 Grundgesetz geschützten Pressefreiheit, weil Werbeblocker die Integrität von Onlinemedien und deren Finanzierung gezielt zerstören“, sagte der Leiter Medienrecht, Claas-Hendrik Soehring. (gb)





Justizministerin fordert „Pluralismusgebot“

BERLIN. Justizministerin Katatina Barley (SPD) hat gesetzliche Vorgaben für mehr Themenvielfalt in sozialen Netzwerken gefordert. „Eine Verpflichtung, daß Algorithmen pluralistischer ausgestaltet werden, halte ich für machbar und nicht schwierig“, sagte sie vergangene Woche bei einer Veranstaltung der Deutschen Public Relations Gesellschaft in Berlin. Um einer „Blasenbildung entgegenzuwirken“, könne es zum Beispiel beim Thema Flüchtlinge ein „Pluralismusgebot“ für vorgeschlagene Informationen geben. (gb)